Quotenvorrecht - Parteiauslagen?!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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bglerin1981
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#1

08.08.2011, 12:23

Hallo Leute,

vielleicht weiß das jemand:

Kostenquotelung wegen teilweisem Unterliegen; im KfA wurden auch Parteiauslagen berücksichtigt.

Wenn ich nunmehr mit der RS abrechne (Gesamtbetrag abzgl. Erstattung Gegenseite), rechne ich die Parteiauslagen raus? So wie bei einer bestehenden Selbstbeteiligung im Rahmen des Quotenvorrechts? Der VN darf ja nicht benachteiligt werden.

Wär super, wenn mir jemand weiterhelfen könnte - danke im Voraus!!

Moni
Randfichte72
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#2

09.08.2011, 14:47

Wurden die Parteiauslagen mit festgesetzt, wie beantragt? Was genau steckt dahinter? (Fahrtkosten?)

Knackpunkt dürfte dann sein, was in der Deckungszusage der RS steht. Gib mal nähere Infos, dann melde ich mich heute abend nochmal.
bglerin1981
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#3

11.08.2011, 16:10

Wir haben überwiegend obsiegt und daher einen Teil unserer Kosten im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens erhalten. Im KfB waren auch Fahrtkosten+Entschädigung für Zeitverlust nach dem JVEG mit insgesamt 43,00 € festgesetzt.

Die Differenz zu unseren Gebühren will ich natürlich von der RS.

Rechne ich jetzt die 43,00 € ganz raus (wie bei der Selbstbeteiligung nach Quotenvorrecht) und zahle sie dem Mandanten aus oder nicht? Ich bin der Meinung ja, so dass ich mit der RS so abrechnen würde:

Gesamtbetrag RA-Gebühren -> abzüglich Erstattung aus dem KfB (minus die 43,00 €!) -> Restbetrag von der RS zu zahlen.

Wenn das Quotenvorrecht greifen würde, müsste ich die 43,00 € ja nicht prozentual entsprechend der Quote rausrechnen (sind ja festgesetzt, aber tatsächlich ja nicht geflossen, weil wir ja nicht 100 % Kostenerstattung kriegen).

Gegenmeinungen?
Randfichte72
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#4

11.08.2011, 16:44

Nö, einverstanden! Würde ich auch so machen
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