Kostenfestsetzungsantrag Strafsachen!!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Katja1234

#1

11.08.2011, 09:43

Wir müssen einen Kostenfestsetzungsantrag in Strafsachen ans Gericht machen. Fall:

Unser Mandant wurde in 4 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr veurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.

Wir haben schon einen KFA ans Gericht gemacht, der kam aber zurück mit folgender Begründung: "Sie werden aufgefordert einen korriegierten KFA mit zwei Gebührenabrechnungen (Gesamtverfahrensgebühr und Rumpfverfahrensgebühr) einzureichen, aus dem zum einen die Gebühren für das gesamte Verfahren und zum anderen die Gebühren, die angefallen wären, wenn das Verfahren nur wegen der Straftaten geführt worden wäre, die zu einer Verurteilung geführt haben, ersichtlich ist. Lediglich die Differenz aus diesen beiden Gebührenbestimmungen ergibt die erstattungsfähigen Mehrkosten.

Wie soll die Abrechnung nun aussehn?? GANZ DRINGEN!! :)
JennyHST
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#2

11.08.2011, 11:23

Wurden die Verfahren dann verbunden vor dem Termin oder von Anfang an?
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Soenny
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...ist hier unabkömmlich !
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#3

11.08.2011, 11:45

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