Terminsgebühr für Sachverständigenortstermin

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Gast

#1

02.08.2007, 00:32

Hallo zusammen,

meine Chef hat einen SV-Ortstermin wahrgenommen. Es ist kein selbständiges Beweisverfahren anhängig. Kann ich die Terminsgebühr trotzdem abrechnen. Wenn beim selbst. Beweisverfahren ein OT bestimmt wird, geht das ja?!

Vielen Dank im Voraus!

Liebe Grüße aus Aachen
Bunny
Bärchen

#2

02.08.2007, 07:59

In einem selbständigen Beweisverfahren kann man, wenn man zu einem vom SV anberaumten Termin geht, eine Terminsgebühr nehmen
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Curry
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#4

02.08.2007, 08:12

Es geht aber hier darum, dass eben kein selbst. Beweisverfahren anhängig ist.

Ich gehe davon aus, dass ihr nur außergerichtlich tätig seid? Dann könntest du die Geschäftsgebühr erhöhen.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Bärchen

#5

02.08.2007, 08:15

Bunny hat geschrieben:Wenn beim selbst. Beweisverfahren ein OT bestimmt wird, geht das ja?!
Sie hat aber auch nach einem selbständigen Beweisverfahren gefragt :wink:
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Curry
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#6

02.08.2007, 08:24

Nein, ich hab es so verstanden, dass sie fragt ob das in ihrem Fall geht, weil es ja im selbst. Beweisverfahren geht. Aber das ist ja letztendlich auch egal.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
StineP

#7

02.08.2007, 08:27

Das stimmt allerdings, Curry. Hast gut gelesen. Da muss ich dir dann zustimmen, dann kann nur die GG erhöht werden.
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Pepsi
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#8

02.08.2007, 08:48

oder wenn Klageauftrag besteht, kann auch ne TG abgerechnet werden zusammen mit der 0,8 VG

oder ihr seid im ger. Termin, dann gibts auch ne TG, auch wenn nur der Gegner dabei war
StineP

#9

02.08.2007, 10:16

Na offensichtlich war noch kein Verfahren anhängig. So bleibt nur die erste Variante von dir Pepsi oder eben die erhöhte GG
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#10

02.08.2007, 10:43

Die Terminsgebühr gibt es nur für die Wahrnehmung eines von einem GERICHTLICH bestellten Sachverständigen anberaumten Termins...
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