...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Steffi_B
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#1
08.08.2011, 11:23
Hallo zusammen!
Ich soll eine Abrechnung der Gegenseite prüfen, folgender Sachverhalt:
Die Gegenseite vertritt nicht den gesamten Betriebsrat, sondern lediglich fünf Mitglieder. Ist es richtig, dass hier eine 1,3 Verfahrensgebühr sowie 4 x 0,3 Erhöhungsgebühr abgerechnet wird?
Vielen Dank und einen schönen Wochenstart!
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2
08.08.2011, 11:51
Ja ist es, da ja nicht der Betriebsrat vertreten wird.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.