Gebühren für Widerspruch LRA

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Tanja24
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 8
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#1

06.08.2011, 13:17

Hallo,

sitze grad etwas auf dem Schlauch wegen einer Gebührenabrechnung...

Wir haben eine Mandantin vor dem Landratsamt vertreten und Widerspruch gegen einen Bescheid eingereicht. Welche Gebühren kann ich hierfür abrechnen?

Danke schon mal für Eure Hilfe!
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Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
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Beruf: RAin

#2

06.08.2011, 13:27

Geschäftsgebühr nach dem jeweiligen Gegenstandswert - siehe Streitwertkatalog der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Den findest Du im Netz, und nicht wundern, der von 2004 ist weiterhin gültig, was aktuelleres gibt es nicht.
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