Praktische Frage zur Abrechnung mit der Staatskasse

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Grübchen
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#1

28.07.2011, 12:06

Ich habe folgendes Problem

Haben einen Freispruch und die Staatskasse :D zahlt; übliche Gebühren sind klar. Jetzt war aber noch ein Termin außerhalb der Hauptverhandlung und zwar hat sich ein Sachverständiger mit den Parteien und dem Anwalt die Örtlichkeit angesehen. Meiner Meinung nach also noch eine Geb. nach 4102. Richtig????

Mein praktisches Problem wäre dann noch: Schreibe ich jetzt an das Gericht und bitte um Festsetzung der Gebühren oder wie mache ich das?
LG Grübchen
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Adora Belle
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#2

28.07.2011, 12:17

Ähöm. Parteien?

Eine 4102 gibt es nur, wenn das ein vom Richter anberaumter Termin war. Sicher, daß das außerhalb der Hauptverhandlung lief? Wenn weder vom Richter anberaumt, noch HV, könnte man allenfalls Reisekosten zu der Örtlichkeit abrechnen.

Antragsbeispiele findest Du sicher über die Suchfunktion. Nicht vergessen darfst Du Verzinsung, Erklärung zur Vorsteuer und ggf. Abtretungserklärung, wenn Aufrechnung der Staatskasse droht.
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#3

28.07.2011, 12:39

Ich weiß das es keine Parteien sind, finde es nur müßig alle einzeln aufzuführen, außerdem ist es doch auch verständlich gewesen.

Irgendwie verstehe ich diese Gebühr nicht wirklich. Es war so, dass der Richter einen Beweisbeschluss erlassen hat, dass ein Sachverständiger durch "Nachstellen" der ganzen Sachen vor Ort, festgestellt werden sollte, ob das wirklich so passiert sein konnte wie behauptet. Cheffe hat daran teilgenommen. Kann ich da also nichts abrechnen?

Hoch lebe das Arbeitsrecht das verstehe ich wenigstens.
LG Grübchen
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#4

28.07.2011, 14:00

War denn der Richter mit dort? War der Chef geladen, oder hat er sich das nur interessehalber angeguckt? Es ist in dem Fall eben ganz entscheidend, wer dabei war, um überhaupt herauszufinden, was für eine Art Termin das war.

Ah, ich hab grad bei Burhoff eine niegelnagelneue Entscheidung gefunden, die wie die Faust aufs Auge paßt. Danach kann für Deinen Termin eine 4102 analog abgerechnet werden. Die würd ich gleich mit zitieren an Deiner Stelle.
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#5

28.07.2011, 14:10

mmmh also geladen hatte der Richter niemanden dazu. Der SV hatte geschrieben, dass unser Mandant und die Gegenseite da sein sollen mit den Fahrzeugen. Cheffe ist nur zur Sicherheit hin, weil er nicht wusste was der Mandant treibt. Ich lese mir die Entscheidung heute Abend auf dem Heimweg durch. Hab es nur übeflogen, da ging es um ein Prvatgutachten oder? und der Verteiidger musste sich extrem einarbeiten, das war hier ja nicht der Fall.
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#6

28.07.2011, 14:13

Nein, da geht es um genau sowas. Sachverständiger lädt zum Termin, wo Fahrzeuge aneinandergefahren werden. Terminsgebühr 4102 analog. In welcher Höhe Du die Gebühr abrechnest, kannst Du dann immer noch gucken. Das Privatgutachten war auch strittig, aber das war nur eine weitere Baustelle in der Entscheidung.
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