Kosten der Säumnis festsetzen lassen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
ReLo
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#11

20.04.2011, 16:53

Hallo und vielen Dank für Eure Antworten - ich schick einfach mal den KfA los und werde ja sehen, was daraus wird. Falls tatsächlich Einspruch eingelegt werden sollte, wird das Festsetzungsverfahren ja sicher erst einmal ausgesetzt.
Tami
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#12

21.07.2011, 11:23

Hallo zusammen!

Ich stehe hier gerade vor einem Problem. Kurze Erläuterung der Sache:

Gerichtliches Verfahren.
Wir vertreten den Beklagten. Im Termin zur mündl. Verhandlung sind wir nicht erschienen. Der Anwalt des Klägers hat ein VU beantragt, das aber nicht erlassen wurde. Die Klage wurde abgewiesen, entsprechend trägt der Kläger nun auch die Kosten.

Ich möchte jetzt den KFA stellen. Bin mit meinem Chef aber in Konflikt geraten, was die Terminsgebühr betrifft. Ich bin der Meinung, dass keine 0,5 Terminsgebühr entstanden ist. Die Gebühr ist doch nur für die Klägerseite angefallen und nicht für uns, oder? Wo finde ich genaueres dazu? Der RVG-Kommentar von <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> hat irgendwie nichts genaueres dazu.

Oder ergibt sich das aus der Bezeichnung in der Nr. 3105 "WAHRNEHMUNG nur eines Termins"?

Edit: Ich weiß gerade nicht, wie ich bei meinem Chef das Nichtentstehen der Terminsgebühr begründen soll.

LG
Zuletzt geändert von Tami am 21.07.2011, 11:38, insgesamt 2-mal geändert.
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#13

21.07.2011, 11:36

Lass doch Deinen Boss mal erklären, wo die TG herkommen soll, wenn weder außergerichtlich verhandelt noch jemand bei Gericht gewesen ist. Von nix kommt nix... :roll:
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gkutes

#14

21.07.2011, 11:41

Oder ergibt sich das aus der Bezeichnung in der Nr. 3105 "WAHRNEHMUNG nur eines Termins"?
ja genau, hieraus ergibt sich das. Nicht nur Anberaumung eines Termines. Bissle was muss man schon tun für sein Geld :D
Michaela_R
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#15

12.03.2013, 17:04

:wink1 Hallo zusammen,

ich habe nur eine Frage. Vorab folgender Sachverhalt:

Wir sind Kläger, Termin wurde anberaumt, VU gegen Beklagten, da nicht erschienen. Wir haben KfB beantragt. Nun wurde doch Einspruch eingelegt und es wurde ein Termin anberaumt, der jetzt jedoch verschoben wurde. Wir haben den KfB noch nicht erhalten.

Nun zu meiner Frage:

Wird der KfB aufgrund des Einspruchs noch nicht erlassen oder wäre es sinnvoll dort mal nachzufragen? Der KfA ist vom 08.01.2013. Ich habe die Akte erstmal immer weiter verfristet, weil ich mir gedacht habe, dass das mit dem Einspruch zusammenhängt, aber nun wollte ich dann doch mal nachfragen. Wäre für mich nicht nur in dieser Sache interessant, sondern für spätere Angelegenheiten ebenfalls.

Vielen Dank schonmal im Voraus für eure Hilfe :D
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#16

12.03.2013, 17:10

Das wird wohl unterschiedlich gehändelt. Möglicherweise will sich das Gericht doppelte Arbeit ersparen und betrachtet das KFV als ausgesetzt bis zur endgültigen Entscheidung. Dann sollte den Parteien aber eine entsprechende Nachricht erteilt werden.
Grundsätzlich ist der KFA entscheidungsreif, da das VU in aller Regel "vorläufig vollstreckbar" ist. Wollt ihr also den KFB unbedingt haben, würde ich an den Erlass erinnern.
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#17

13.03.2013, 10:08

Ok, vielen Dank für die schnelle Antwort. Dann frag ich nochmal meinen Chef, ob ich anrufen soll oder wir doch noch abwarten. :D
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