zwei Drittschuldner zahlen zeitgleich - Erstattung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
samara
Foreno-Inventar
Beiträge: 2153
Registriert: 13.03.2007, 15:46
Wohnort: lotte
Kontaktdaten:

#1

19.07.2011, 09:23

Hallo. Ich habe einen PfÜB beantragt und dort drei Drittschuldner angegeben. EIner hat am 13.07. gezahlt, da war die Forderung noch nicht ganz gedeckt. Der zweite hat dann am 15.07. noch was gezahlt, so dass es zu einer Überzahlung kam. Mein Problem ist, dass ich von dem dritten Gerichtsvollzieher noch keine Rechnung bekommen habe. Meine Frage ist - gibt es Fristen für die Rückerstattung des zuviel gezahlten Guthabens? darf ich jetzt auf die Rechnung des GV warten? oder muss ich einen Teil auszahlen? Muss ich an einer der Drittschuldner auszahlen? ich habe drei Schreiben an die jeweiligen Drittshculdner angefertigt, dass keine Ansprüche mehr aus dem PfÜB bestehen und die Pfändung als erledigt angesehen werden kann. Reicht das oder muss ich jetzt noch was veranlassen?

Der HIntergrund meiner Frage ist, dass gestern der RA des Schuldners bei uns anrief und uns den Schuldner vorbeischicken wollte, damit dieser sein Geld in bar bei uns abholt. Es geht insgesamt um zwei BEträge - 350 und 340 EUR circa. Und wir müssen ca. 240 erstatten.

Ich hoffe, ihr könnt mir hier helfen.
Goldlöckchen

#2

19.07.2011, 09:25

Eine Rückerstattung findet dann statt, wenn sämtliche Kosten verrechnet wurden. Und dann musst Du Dich erst einmal bei den Drittschuldner vergewissern, ob noch andere Ansprüche gegen den Schuldner bestehen; denn dann steht dem Schuldner das Geld gar nicht zu.
samara
Foreno-Inventar
Beiträge: 2153
Registriert: 13.03.2007, 15:46
Wohnort: lotte
Kontaktdaten:

#3

19.07.2011, 09:41

Darf ich denn an den Drittschuldner erstatten, er könnte dann ja selbst klären, ob ihm noch gegen den Schulner noch was zusteht? Wie lange darf ich auf die GV-Rechnung warten? und muss ich vorher die anderen zwei Drittschuldner informieren, dass die Pfändung erledigt ist?
gkutes

#4

19.07.2011, 09:46

warum rufst du nicht beim GV an und fragst ihn direkt nach den Kosten?
Ansonsten würde ich auch wohl eher an den Drittschuldner rücküberweisen. Weil du weißt ja wirklich nicht, ob rangmäßig noch jemand hinter dir ist. Meines Erachtens ist es nicht deine Aufgabe, dich da zu erkundigen.
Goldlöckchen

#5

19.07.2011, 10:00

Die Erledigterklärung erfolgt an alle Drittschuldner.

Nachdem der Schuldner die Überzahlung in bar bei Euch abholen möchte, kann man davon ausgehen, dass weitere Pfändungen vorliegen.
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#6

19.07.2011, 10:17

Ich würd an den Drittschuldner zurücküberweisen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Benutzeravatar
Geniesserin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2513
Registriert: 07.02.2009, 17:59
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: eine Friedensstadt

#7

19.07.2011, 15:08

Sollte der 3. Drittschuldner eine Bank oder ein größeres Unternehmen sein, dürfte ein Anruf dort einfacher sein als beim GVZ.
Man muss erst den zuständigen GVZ ermitteln, den dann erwischen und, und, und.

Ansonsten würde ich auch an den DS zurückzahlen.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
samara
Foreno-Inventar
Beiträge: 2153
Registriert: 13.03.2007, 15:46
Wohnort: lotte
Kontaktdaten:

#8

19.07.2011, 18:13

Vielen Dank! Ich werd dann an den Arbeitgeber zurückzahlen, soll der Schuldner auf sein Geld warten :D
:thx
Antworten