streitwerterhöhung räumungsklage

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
samara
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#1

30.07.2007, 08:07

Guten Morgen! Ich hab mal wieder eine Frage. Wenn eine Räumungsklage bereits anhängig ist und unsere MA inzwischen eine weitere Kündigung ausgesprochen haben und die Räumungsklage entsprechend "erweitern" möchten - ändert sich in diesem Fall der Streitwert??? Dann muss er sich verdoppeln oder wie ist es??? Oder geht sowas überhaupt nicht. Hilfe! :oops:
StineP

#2

30.07.2007, 08:09

Wieso ne weitere Kündigung? Man kann nur einmal kündigen und räumen.
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Curry
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#3

30.07.2007, 08:22

Na vielleicht ist zu erwarten, dass die Kündigung nicht "richtig zugegangen" ist oder sonst wie unwirksam sein könnte. Deshalb wird wahrscheinlich noch mal nachgekündigt.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
samara
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#4

30.07.2007, 08:25

Eine weitere Kündigung, weil zusätzliche Kündigungsnründe entstanden sind. Darf denn wirklich nur eine Kündigung Gegenstand der Räumungsklage sein?
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Curry
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#5

30.07.2007, 08:45

Ich denke schon, dass die Klage erweitert werden kann und das sich dann der Streitwert auch entsprechend erhöht.
Curry

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StineP

#6

30.07.2007, 09:51

Ich versteh das nicht, sorry. Wenn eine Kündigung nicht ordnungsgemäß zugegangen ist, dann kannst du doch auch nicht räumen.

Doppelt kündigen kann man nicht, oder seh ich das falsch?

Die KLage kann doch nur insoweit erweitert werden, dass man zB um die Miete die Klagforderung erhöht.
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Curry
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#7

30.07.2007, 09:53

Im Arbeitsrecht geht das zum Beispiel auch, das haben wir ganz oft, dass noch mal nachgekündigt wird, einfach zur Sicherheit. Nicht, dass die erste Kündigung als unwirksam zurückgewiesen wird, dann hat man eben noch die Sicherheit der zweiten. Meist machen die Mandanten die erste Kündigung ja allein und das ist nicht immer ganz richtig.

Da hier wohl noch weitere Kündigungsgründe dazugekommen sind, wurde zur Sicherheit eben auch noch mal gekündigt, falls die erste nicht ausreichend sein sollte.

Wie sich das jetzt aber nun genau auf den Streitwert auswirkt, weiß ich grad auch nicht genau.
Curry

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StineP

#8

30.07.2007, 09:55

Genau das meine ich dann nämlich nicht. Wenn man sich nicht sicher ist, ob die Kündigung nicht wirksam ist, dann kann das bezüglich des Streitwerts und der damit verbundenen Gebühren ja nicht zu Lasten desjenigen gehen, der da gekündigt wurde.
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Curry
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#9

30.07.2007, 09:56

Da hast du natürlich recht, wahrscheinlich wirkt sich das gar nicht auf den Streitwert aus.
Curry

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jenniver
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#10

30.07.2007, 09:59

Eine weitere Kündigung wirkt sich nicht streitwererhöhend für den Räumungsrechtsstreit aus. Der Streitwert erhöht sich nur, wenn du weitere rückständige Mieten geltend machst. Ansonsten beträgt der Streitwert für die Räumung den Jahresmietwert.
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