Festsetzung gem. 11 RVG - Geschäftsgebühr
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Guten Tag, ich bitte um eure Mithilfe: ich möchte gegen den eigenen Mandanten die Verf.,-Termin- u. Vergleichsgebühr festsetzen lassen. Was wird mit der vorher angefallenen Geschäftsgebühr? Die dürfte doch nicht festsetzbar sein. Muss ich die extra über MB geltend machen?
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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Die musste im Mahnverfahren geltend machen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
- sego
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ja genau. im Mahnverfahren oder eben einklagen (was aber viel zu umständlich ist.) Nur Anrechnen musst du natürlich!
[color=#FF00BF]Wir leben alle unter dem selben Himmel, aber haben nicht alle den selben Horizont![/color]