Festsetzung gem. 11 RVG - Geschäftsgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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bibl45
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#1

12.07.2011, 13:47

Guten Tag, ich bitte um eure Mithilfe: ich möchte gegen den eigenen Mandanten die Verf.,-Termin- u. Vergleichsgebühr festsetzen lassen. Was wird mit der vorher angefallenen Geschäftsgebühr? Die dürfte doch nicht festsetzbar sein. Muss ich die extra über MB geltend machen?
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LuzZi
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#2

12.07.2011, 13:48

Die musste im Mahnverfahren geltend machen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
cahra
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#3

12.07.2011, 13:49

Aber entweder nur die 0,65 GG im MB oder Anrechnung nicht vergessen!
Viele Grüße von Cahra
bibl45
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#4

12.07.2011, 14:04

:thx
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sego
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#5

12.07.2011, 21:17

ja genau. im Mahnverfahren oder eben einklagen (was aber viel zu umständlich ist.) Nur Anrechnen musst du natürlich!
[color=#FF00BF]Wir leben alle unter dem selben Himmel, aber haben nicht alle den selben Horizont![/color]
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