Hallo Ihr Lieben,
kleine Frage:
An welches Gericht muss ich den Festsetzungsantrag nach § 788 ZPO richten? Die ZV aus einem notariellen Kaufvertrag wurde damals an einen GV beim AG Moers übertragen. Die ZV wurde aber wegen Rückabwicklung des Vertrages zurückgenommen und nun möchte ich zwecks Vollstreckung die Festsetzung beantragen.
Das anschließende Klageverfahren lief beim LG Trier und der Schuldner wohnt zwischenzeitlich in Krefeld.
Muss der Antrag dann nach Moers?
Danke für Eure Antworten und einen schönen Feierabend.
LG
Kostenfestsetzung nach § 788 ZPO
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§ 788 II ZPO = Vollstreckungsgericht, in dessen Bezirk die letzte ZV-Handlung erfolgte!