Abrechnung außergerichtlich.

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sungirl
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#1

01.07.2011, 12:37

Guten Morgen.

Folgender Fall:

Mandant legt uns Steuerbescheid vor. Wir erheben Einspruch. Der Einspruch wurde in vollem Umfang abegeholfen.

Was rechne ich ab.

2300
7002
19 %

????
Smile
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#2

01.07.2011, 12:43

Jepp, aber bitte nicht an den Mandanten:)
gkutes

#3

01.07.2011, 13:39

natürlich an den Mandanten. Nur demgegenüber kann abgerechnet werden
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#4

01.07.2011, 14:06

gkutes hat geschrieben:natürlich an den Mandanten. Nur demgegenüber kann abgerechnet werden
:?:

Mandant ist Kostenschuldner, logisch, aber warum kann deiner Meinung nach nur gegenüber dem Mandanten abgerechnet werden? :?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
gkutes

#5

01.07.2011, 14:10

ok, ist vll eine Definitionsfrage. abrechnen ist bei mir Rechnung schreiben. Und das geht nur an Mandanten. so war das gemeint :D
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#6

01.07.2011, 14:10

Das ist wohl wahr ;)
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Sungirl
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#7

01.07.2011, 14:46

Also soll ich die Rechnung (ausgestellt auf den Mdt.) an die Gegenseite schicken.

Eine weitere Gebühr für die Erledigung des Verfahren gibt es nicht?
Smile
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#8

01.07.2011, 18:37

Ich rechne dann gegenüber der Institution ab, die den falschen Bescheid erlassen hat. Die sollen das zahlen, so meinte ich das. Habt ihr mich vielleicht falsch verstanden???
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