Mandant verstorben, Erbe zahlt nicht und nuuurrrr Ärger
Ja, ich musste feststellen, dass das Verfahren vor dem Landgericht weitergeführt wurde und dort ein Vergleich geschlossen wurde. Nehme an, dass das Landgericht diesen Titel - sprich Vergleich - meint, der umzuschreiben ist.Sam29 hat geschrieben:Jetzt ein Vergleich?
[i]Ich denke um so viele Ecken, dass sich meine Gedanken verlaufen![/i]
Ich hab zwischen den Zeilen gelesen und wusste, was Sam so in etwa wollte...
Die meinen dann bestimmt den Vergleich als Titel! Dann musst du den umschreiben lassen... wenn die KfB´s schon erlassen wurden, denke ich, dass man auch die nachträglich umschreiben lassen kann...
Die meinen dann bestimmt den Vergleich als Titel! Dann musst du den umschreiben lassen... wenn die KfB´s schon erlassen wurden, denke ich, dass man auch die nachträglich umschreiben lassen kann...
Letztlich stellt sich für mich die Frage, muss ich, wenn ich gegen den Rechtsnachfolger des Mandanten meine eigenen Kosten gemäß § 11 RVG festsetzen lassen möchte, einen Titel umschreiben lassen, obwohl ich für den Rechtsnachfolger gar nicht mehr tätig bin????? Wenn der Rechtnachfolger der Meinung ist, dass er aus dem Titel vollstrecken will, dann muss er sich doch meines Erachtens darum kümmern oder sehe ich das falsch????
Nagut eine zweite Frage habe ich dann doch noch Wenn ein Kfa zurückgewiesen wird, muss ich dann Erinnerung innerhalb von zwei Wochen einreichen oder kann ich einen neuen Kfa stellen?
Nagut eine zweite Frage habe ich dann doch noch Wenn ein Kfa zurückgewiesen wird, muss ich dann Erinnerung innerhalb von zwei Wochen einreichen oder kann ich einen neuen Kfa stellen?
[i]Ich denke um so viele Ecken, dass sich meine Gedanken verlaufen![/i]
Der Mandant ist ja verstorben. Der hätte die Gebühren zu zahlen. Da dieser nun verstorben ist, tritt ja der Anspruch auf die Erben über. Die haben das Erbe angenommen und müssen auch Verbindlichkeiten des Erblasser ausgleichen.
ich denke, der alte KFA ist hinfällig. Ich würde, wenn die Titelumschreibung da ist, einen neuen KFA stellen.
ich denke, der alte KFA ist hinfällig. Ich würde, wenn die Titelumschreibung da ist, einen neuen KFA stellen.