Terminsgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Kitty
Forenfachkraft
Beiträge: 193
Registriert: 27.08.2009, 14:30
Beruf: Rechtsanwalts- und Notargehilfin

#11

04.11.2010, 16:09

skugga hat geschrieben:
Kitty hat geschrieben:Für die Teilnahme an einem Termin zur Anhörung nach § 613 ZPO fällt keine Terminsgebühr an (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.9.2009, II-10 WF 20/09.)
Das weißt Du aber schon, oder?

http://www.buzer.de/gesetz/7030/al20839-0.htm" target="blank
Ja schon. Ich meine, dass diese Entscheidung analog auf § 128 FamFG anzuwenden ist.

@Adora Belle: Entscheidungsgründe habe ich leider im Netz nicht gefunden. Die wären ja mal Interessant gewesen.
Kitty
Forenfachkraft
Beiträge: 193
Registriert: 27.08.2009, 14:30
Beruf: Rechtsanwalts- und Notargehilfin

#12

04.11.2010, 16:27

Veröffentlich in MDR 3/2010, S. 174 ff.
Kurz aus den Gründen: Anhörungstermin ist den in Vorb. 3 Abs. 3 VV RVG genannten Terminen nicht gleichgestellt. vgl. <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, 18. Auflage, Vorb. 3, Rz. 41) Anhörung erfolgt nach dem Untersuchungsgrundsatz und dient lediglich zur Klärung des Sachverhalts.
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14421
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#13

04.11.2010, 16:32

Hmpf. Danke, @Kitty. Das klingt aber nicht nach dem, was ich hören will. :|
Benutzeravatar
puppa2402
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 810
Registriert: 30.04.2008, 12:14
Wohnort: Erkrath

#14

30.06.2011, 12:21

Ich muss hier jetzt auch nochmal fragen. Wir haben eine Familiensache vor einem entfernten Gericht. Der Mandant soll jetzt zur Scheidung hier beim Gericht befragt werden. Über den Termin haben wir vom Gericht nur eine Info bekommen, keine Ladung. Das ganze wird über VKH abgerechnet. Jetzt fragt mein Chef, ob wir die TG bekommen oder nicht. Ich würde so aus dem Bauch heraus sagen, dass die Gebühr uns nicht zusteht. Egal ob wir am Termin teilnehmen oder nicht. Aber ich bin mir nicht sicher. Vielleicht hat da jemand von Euch mehr Erfahrung. :thx
Liebe Grüße
puppa

Ein Tag ohne Lächeln ist ein verlorener Tag!!!!

Bild

Bild
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14421
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#15

30.06.2011, 13:40

Ich weiß nichts neues. Hab kurz mal gegoogelt, und noch diese Entscheidung des OLG Schleswig gefunden. Sachverhalt ist zwar etwas anders, aber hier wird der Anhörungstermin in FamFG-Sachen der mündlichen Verhandlung gleichgestellt. Es gibt allerdings mehrere anders lautende Entscheidungen, die darauf abstellen, daß ein Anhörungstermin gerade kein Termin gemäß 3104 ist. :|
Benutzeravatar
puppa2402
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 810
Registriert: 30.04.2008, 12:14
Wohnort: Erkrath

#16

30.06.2011, 13:44

Ich danke Dir. Ich würde auch eher sagen, dass wir keine TG bekommen. Vor allem, weil mein Chef jetzt meint, er geht da garnicht mit hin. Aber er will trotzdem die Gebühr :?:
Also, manchmal weiß ich auch nicht weiter, was da so in den Köpfen los ist...
Wenn er nicht mal mit hingeht, bekommt er die TG erst recht nicht. Aber ich warte mal ab. Ich hab ihm die Entscheidung mal ausgedruckt. :wink:
Liebe Grüße
puppa

Ein Tag ohne Lächeln ist ein verlorener Tag!!!!

Bild

Bild
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14421
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#17

30.06.2011, 14:01

Mußt aber auch erwähnen, daß es dreimal soviele Entscheidungen für die Gegenmeinung gibt. :roll:
Antworten