Geschäftsgebühr verjährt???

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Herthamaus
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#1

28.06.2011, 10:14

Hallo liebe Forenos :D

Wir kämpfen mal wieder um unsere eigenen RA-Gebühren. Dazu folgender Sachverhalt:

Außergerichtlich sind wir erstmals 2003 wegen Zugewinnausgleich tätig geworden. Meine Vorgängerin hat dann im Jahre 2004 eine Vorschussrechnung geltend gemacht für das gerichtliche Verfahren, allerdings ohne Geschäftsgebühr. Das gesamte gerichtliche Verfahren zieht sich noch heute hin. Im Juli 2009 wurde uns das Mandat entzogen. Wir haben sogleich Kostenfestsetzung gem. § 11 RVG beantragt; im Februar 2011 wurde die Kostenfestsetzung abgelehnt. Also haben wir Klage eingereicht. Nun ist meinem Chef aufgefallen, dass meine Vorgängerin die Geschäftsgebühr nicht geltend gemacht hat und dies nun im gerichtlichem Verfahren korrigiert, selbstverständlich auf die Verfahrensgebühr angerechnet.

Meine Frage ist nun: Ist die Geschäftsgebühr zwischenzeitlich verjährt? Die außergerichtliche Tätigkeit ist ja mit Einreichung der Klageschrift beendet worden. Gemäß § 8 RVG tritt Fälligkeit ein, wenn die Angelegenheit beendet ist. Aber für mich ist die Angelegenheit nicht durch die Klageschrift beendet worden, sondern lediglich das außergerichtliche Verfahren.

Habe auch schon das Forum durchsucht, aber leider nichts gefunden. Vielleicht habt ihr ein paar Ideen für mich? Mein Kommentar zum RVG hilft mir auch nicht wirklich weiter.
Herthamaus
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#2

05.07.2011, 17:18

Hat denn keiner eine Idee??? :shock:
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Adora Belle
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#3

05.07.2011, 17:24

M.E. sind die vorgerichtliche und die gerichtliche Vertretung verschiedene Angelegenheiten im Sinne des RVG - darum kann man ja für beides jeweils eine Auslagenpauschale fordern. Ich halte deshalb die vorgerichtlichen Gebühren für verjährt. Da die Verjährung aber erstmal geltend gemacht werden muß, hindert das noch nicht an der Klageerweiterung.
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