![Cool 8)](./images/smilies/icon_cool.gif)
Folgendes Problem: Wir haben uns zu drei AZ (Verfahren A, B & C) bei Gericht angezeigt. Vier Monate später kommt der Verbindungsbeschluss von den Verfahren A, B & C. Zusätzlich erfahren wir noch von Verfahren D, welches ebenfalls mit den anderen verbunden wurde. Zu Verfahren D haben wir uns weder angezeigt, noch haben wir irgendwann die Akte erhalten geschweige denn eine Anklageschrift.
Einen Monat später ist die Hauptverhandlung.
Jetzt sitze ich an der Abrechnung. Mein Chef meint, dass die Grundgebühr 4mal anfällt (für Verfahren A, B, C & D). Ich jedoch bin der Ansicht, dass ich die Grundgebühr nur dreimal geltend machen kann (für die Verfahren A, B & C).
Was meint ihr?
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)