habe wiedermal ein großes Problem mit der Abrechnung.
Also, ich soll eine seit 2003 laufende Familienrechtsakte abrechnen. Das Problem dabei ist, dass wir in dieser Sache mehrere Zwangsgeldanträge bzw. Zwangshaftanträge gemacht haben und ich nicht weiß, wie ich diese abrechnen soll
![Weinen :cry:](./images/smilies/icon_cry.gif)
Rechne ich jeden Zwangsgeld- bzw. Zwangshaftantrag gesondert ab (wenn ich z. B. 5 Zwangsgeld- bzw.Zwangshaftanträge habe, dann auch 5x die 0,3 Gebühr nach Nr. 3309 VV RVG)?
Welchen Wert setzte ich für die Abrechnungen an?
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.
LG