Abrechnung Strafanzeige

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Lougana
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#1

26.07.2007, 10:21

Guten Morgen alles zusammen!!

Habe eine Frage!

Soll eine Akte abrechnen. Wir haben Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt (wegen Urkundenfälschung) . Das Ermittlungsverfahren wurde dann von der Staatsanwaltschaft eingestellt, da ein Täter nicht ermittelt werden konnte. Dann haben wir halt alles unserer Mandantin mitgeteilt, und nun soll die Akte abgerechnet werden. Kann mir bitte jemand sagen wie ich abrechnen muss????

Danke schonmal jetzt für eure Antworten.
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Yuki
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#2

26.07.2007, 10:25

Also m. E. fällt da nur die Gebühr nach Nr. 4302 an in Höhe von 20,00 bis 250,00 € und eben Auslagen und USt.
Liebe Grüße,
Britta
StineP

#3

26.07.2007, 10:32

Japp, genau. 4302 Nr. 2 - 135,00 €
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doxy123
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#4

26.07.2007, 11:13

:zustimm

Wenn ich mich recht entsinne müsste der Gesamtbetrag 184,45 Euro hoch sein.
Angenehm sind die erledigten Arbeiten.

[i]Marcus Tullius Cicero[/i]
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