Hallo zusammen,
kann mir jemand helfen und mir sagen wo ich Streitwerte in Mietsachen herbekomme und am besten auch noch Entscheidungen darüber. Habe hier den Streitwert-Kommentar für den Zivilprozess von Schneider Herget aber damit komm ich irgendwie nicht weiter.
Streitwert Mietminderung durch Mieter
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Ich habe hier auch so meine Probleme. Ich weiß ehrlich gesagt nicht so richtig, von welchem Wert ich ausgehe. Also nehme ich die Miete mit oder ohne Nebenkosten und ziehe davon dann die prozentuale Minderung ab? Mein Chef meinte, dass es hierzu eine neue BGH-Entscheidung gibt, wonach wohl die Miete + Nebenkosten angesetzt wird. Hab jetzt schon fast 2 Std. recherchiert und finde ehrlich gesagt nichts. Hat jemand davon schon was gehört oder allgemein zu diesem Theme eine Idee. :thxKobudo hat geschrieben:guck mal § 41 GKG, evtl. § 9 ZPO
wir nehmen immer die Kaltmiete als Grundlage. Beschwert hat sich dabei noch keiner. Nebenkosten sind ja nicht zwingend mängelabhägig. Nur bei tropendem Wasserhahn (erhöhter Wasserverbrauch) oder undichten Fenstern (erhöhter Heizwärmebedarf).
Aber wenn jemand was hieb und stichfestes findet, wäre ich für eine Antwort auch dankbar
Aber wenn jemand was hieb und stichfestes findet, wäre ich für eine Antwort auch dankbar
Man nimmt immer die Nettokaltmiete!!!
§ 41 I GKG " Das Entgelt umfasst neben dem Nettogrundentgelt Nebenkosten dann, wenn diese als Pauschale vereinbart sind und nicht gesondert abgerechnet werden"....
§ 41 I GKG " Das Entgelt umfasst neben dem Nettogrundentgelt Nebenkosten dann, wenn diese als Pauschale vereinbart sind und nicht gesondert abgerechnet werden"....
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Ja den § 41 GKG habe ich meinem Chef auf vorgelegt. Der meint aber trotzdem, dass nun vor kurzem vom BGH entschieden wurde, dass dies anders ist und man nun die Bruttomiete ansetzt?
Ich habe auch im Kommentar zum GKG schon gelesen, dass es davon abhängt, ob die Nebenkosten vom Vermieter abgerechnet werden oder nicht. Wenn diese abgerechnet werden, nimmt man wohl nur die Nettomiete und wenn diese Kosten nicht abgerechnet werden, nimmt man wohl die Bruttomiete.
Hat jemand vielleicht noch ne Idee, wo ich wegen der BGH-Entscheidung noch schauen könnte?
Ich habe auch im Kommentar zum GKG schon gelesen, dass es davon abhängt, ob die Nebenkosten vom Vermieter abgerechnet werden oder nicht. Wenn diese abgerechnet werden, nimmt man wohl nur die Nettomiete und wenn diese Kosten nicht abgerechnet werden, nimmt man wohl die Bruttomiete.
Hat jemand vielleicht noch ne Idee, wo ich wegen der BGH-Entscheidung noch schauen könnte?
Ich hab es gefunden:
http://lexetius.com/2005,661
Für die MIETMINDERUNG ist tatsächlich die Bruttomiete entscheidend für die Wertberechnung
http://lexetius.com/2005,661
Für die MIETMINDERUNG ist tatsächlich die Bruttomiete entscheidend für die Wertberechnung
- renofix
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Hallo,StineP hat geschrieben:Man nimmt immer die Nettokaltmiete!!!
§ 41 I GKG " Das Entgelt umfasst neben dem Nettogrundentgelt Nebenkosten dann, wenn diese als Pauschale vereinbart sind und nicht gesondert abgerechnet werden"....
das würde mich auch brennend interessieren, da ich auch immer die Warmmiete nehmen soll.
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(Oscar Wilde)
Schön, dass es Foreno gibt!
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