Streitwert Mietminderung durch Mieter

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Micki
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#1

06.03.2007, 10:57

Hallo zusammen,

kann mir jemand helfen und mir sagen wo ich Streitwerte in Mietsachen herbekomme und am besten auch noch Entscheidungen darüber. Habe hier den Streitwert-Kommentar für den Zivilprozess von Schneider Herget aber damit komm ich irgendwie nicht weiter. :frust :oops:
[i]Auch ein Tritt in den Hintern kann einen Schritt vorwärts bedeuten.[/i]
Gast

#2

06.03.2007, 11:22

guck mal § 41 GKG, evtl. § 9 ZPO
Mausebaer.20
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#3

25.07.2007, 19:04

Kobudo hat geschrieben:guck mal § 41 GKG, evtl. § 9 ZPO
Ich habe hier auch so meine Probleme. Ich weiß ehrlich gesagt nicht so richtig, von welchem Wert ich ausgehe. Also nehme ich die Miete mit oder ohne Nebenkosten und ziehe davon dann die prozentuale Minderung ab? Mein Chef meinte, dass es hierzu eine neue BGH-Entscheidung gibt, wonach wohl die Miete + Nebenkosten angesetzt wird. Hab jetzt schon fast 2 Std. recherchiert und finde ehrlich gesagt nichts. Hat jemand davon schon was gehört oder allgemein zu diesem Theme eine Idee. :thx
Gast

#4

25.07.2007, 19:38

wir nehmen immer die Kaltmiete als Grundlage. Beschwert hat sich dabei noch keiner. Nebenkosten sind ja nicht zwingend mängelabhägig. Nur bei tropendem Wasserhahn (erhöhter Wasserverbrauch) oder undichten Fenstern (erhöhter Heizwärmebedarf).
Aber wenn jemand was hieb und stichfestes findet, wäre ich für eine Antwort auch dankbar
StineP

#5

26.07.2007, 08:21

Man nimmt immer die Nettokaltmiete!!!

§ 41 I GKG " Das Entgelt umfasst neben dem Nettogrundentgelt Nebenkosten dann, wenn diese als Pauschale vereinbart sind und nicht gesondert abgerechnet werden"....
Mausebaer.20
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#6

26.07.2007, 08:38

Ja den § 41 GKG habe ich meinem Chef auf vorgelegt. Der meint aber trotzdem, dass nun vor kurzem vom BGH entschieden wurde, dass dies anders ist und man nun die Bruttomiete ansetzt?

Ich habe auch im Kommentar zum GKG schon gelesen, dass es davon abhängt, ob die Nebenkosten vom Vermieter abgerechnet werden oder nicht. Wenn diese abgerechnet werden, nimmt man wohl nur die Nettomiete und wenn diese Kosten nicht abgerechnet werden, nimmt man wohl die Bruttomiete.

Hat jemand vielleicht noch ne Idee, wo ich wegen der BGH-Entscheidung noch schauen könnte?
joy1980
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#7

26.07.2007, 08:39

Also wir nehmen auch immer die Nettokaltmiete ohne Abzug der Minderung. Beschwerden gab es bisher noch keine.
Liebe Grüße :pcwink
StineP

#8

26.07.2007, 09:39

Ich hab es gefunden:

http://lexetius.com/2005,661

Für die MIETMINDERUNG ist tatsächlich die Bruttomiete entscheidend für die Wertberechnung
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#9

26.07.2007, 09:43

:thx
Barbara
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#10

26.07.2007, 20:14

StineP hat geschrieben:Man nimmt immer die Nettokaltmiete!!!

§ 41 I GKG " Das Entgelt umfasst neben dem Nettogrundentgelt Nebenkosten dann, wenn diese als Pauschale vereinbart sind und nicht gesondert abgerechnet werden"....
Hallo,

das würde mich auch brennend interessieren, da ich auch immer die Warmmiete nehmen soll. :oops:
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