ZV - EMA - erneute ZV

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
aculita
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#11

10.12.2009, 14:59

Kasimir1603 hat geschrieben:Aber die Mehrzahl der GVZ prüft die Fokos nicht und vollstreckt einfach :(
Ich weiß, die haben viel zu tun - aber blöd finde ich das doch!

Und was, wenn einer es ernst meint und die Kosten "rausschmeißt"?
Armer Gläubiger, Pech gehabt, was bist Du auch so vertrauensselig und zahlst die Rechnung? Wahrscheinlich...
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#12

10.12.2009, 15:51

Das mit der 6-Monats-Frist ist was anderes. Die Fruchtlosigkeitsbescheinigung, die man für die eV braucht, darf nicht älter als 6 Monate sein.
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#13

11.12.2009, 07:30

Pepples, ich hatte irgendwann irgendwo mal was gelesen, daß der ZV-Auftrag, wenn der GV mitteilt "unbekannt verzogen", so er nach einer EMA binnen 6 Monaten neu gemacht wird, eine Angelegenheit ist. Nach dem Motto, was nach 8 Monaten ist, darüber können wir streiten.

Aber dann kommt das, was Kasimir sagte: dann sitzt man einfach die 6 Monate rum und wartet mit einem Wiederholungs-ZV-Auftrag und bekäme seine zweite Gebühr. Das kann's ja nun auch nicht sein.
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#14

11.12.2009, 08:13

Ich kenn es nur so, dass der Folgeauftrag nach ermittelter Anschrift keine neue Gebühr auslöst, ob nach 6, 8 oder 10 Monaten :wink:

Ich lass mich gerne eines besseren belehren, aber dann bitte mit Fundstelle.
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#15

11.12.2009, 11:19

Aber wenn ich einen ZV-Auftrag machen, der Schuldner dann Raten zahlt, nach der 2. Rate mir der GVZ mitteilt, dass der Schuldner da nicht mehr wohnt, ich ne EMA mache, dann neuen ZV-Auftrag, dann bekomm ich doch zweimal die 0,3 Gebühr oder?
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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#16

11.12.2009, 12:28

Ich würde sagen ja, weil der erste Auftrag ja ausgeführt wurde. Der GV war ja da und hat auch die ZV durchgeführt.
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#17

11.12.2009, 13:49

Ok, so hatte ich es auch abgerechnet, bin nämlich derselben Meinung ... wollte nur mal nachfragen :wink:
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#18

17.06.2011, 09:51

Wie kann ich die Gegenseite davon überzeugen, daß es dieselbe Angelegenheit ist und sie gefälligst die auf die EMA folgende Rechnung für den Kombiauftrag nicht verlangen kann?

Steht das irgendwo? Im RVG selbst habe ich keine direkte Aussage gefunden. Sonst habe ich nur gefunden, daß Literatur und Rechtsprechung dahin tendieren.

Ich habe schon die arme grommelie gelöchert, weil ich keinen Gerold habe. Aber die Ärmste muß ja auch arbeiten und kann nicht nur meine Recherche machen.

Hilfe bitte!

edit: Selbst wenn man davon ausgeht, daß es zwei ZV-Aufträge wären, der eV-Antrag ist doch aber derselbe, da unerledigt...
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#19

20.06.2011, 11:01

*schubs* :oops:
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#20

20.06.2011, 11:49

Also gem. Nr. 3309 VV RVG - Kommentar Gerold (17. Auflage), bildet dies ja eine Angelegenheit. Im RVG effizient wurde weiter noch ein BGH-Urteil dazu angeführt: BGH 12.12.2003 - IX a ZB 234/03, JurBüro 2004, 191
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