Streitwert für Kostenberechnung I. Instanz

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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A.J.
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#1

18.06.2011, 09:53

Vielleicht kann mir hierbei jemand helfen.

Folgender Sachverhalt

Der Streitwert für das Verfahren wurde auf 8.000 € und für den Vergleich auf 14.000,00 € festgesetzt.

Mein Chef hat folgende Idee:
1,3 Geschäftsgeb. aus 8.000 €
Auslagen + Mwst

Rechtstreit:
1,3 Verfa. aus 14.000 €
1,2 Terminsgeb. aus 14.000,00 €
1,0 Einigungsgebühr aus 14.000 €
Auslagen + Mwst


Ich denke im Rechtstreit sollte man
die Gebühren wie folgt berechnen:

1,3 Verfa. aus 8.000 €
natürlich die Anrechnung 0,65
1,2 Terminsgebühr aus 8.000 €
1,0 Einigungsgebühr aus 14.000 €
Auslagen + Mwst.

Ich bin mir unsicher bei der Wahl des Wertes der Verfahrensgebühr und der Terminsgebühr 8.000 oder 14.000 € ?
Was denkt Ihr !

L.G. A.J.
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#2

18.06.2011, 10:36

Terminsgebühr gibts aus dem höheren Wert.
Und was ist mit der (Differenz-)Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 Nr. 2 sowie der entsprechenden Einigungsgebühr?
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
A.J.
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#3

18.06.2011, 11:17

Was meinst Du denn mit Differenz-Verfahrensgebühr ?
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#4

18.06.2011, 11:24

Da der Vergleichswert den Verfahrenswert übersteigt, gehe ich davon aus, dass nicht rechtshängige Ansprüche mitverglichen wurden. Das bedeutet, dass auch über diese nicht rechtshängigen Ansprüche abgerechnet werden kann. Daher die Nr. 3101 Nr. 2.

1,3 VG Nr. 3100 aus SW: 8.000
0,8 VG Nr. 3101 aus SW: 6.000 (14.000 abzgl. 8.000)
Abgleich gem. § 15 (3) RVG
./. 0,65 GG aus SW: 8.000
1,2 TG Nr. 3104 aus SW: 14.000
1,0 EG Nr. 1003 aus SW: 8.000
1,5 EG Nr. 1000 aus SW: 6.000
Abgleich gem. § 15 (3) RVG
Auslagenpauschale
MwSt.
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A.J.
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#5

18.06.2011, 11:56

Ach so meinst Du das. Der Streitwert hatte sich erhöht weil in dem Vergleich der Zeugnisanspruch miterledigt wurde.

Ich denke ich werde so abrechnen wie du es gesagt hast. Vielen Dank.
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