nochmal GeschG od. EinG angefallen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Manuela77
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#1

16.06.2011, 12:18

Mein Chef hätte gerne ne Akte abgerechnet, wobei ich aber annehme, dass es hier nix mehr zu holen gibt :?

Wir hatten im Jahr 2007 mit der Gegenseite für unsere Mdt. einen außerger. Vergleich geschlossen, in dem u. a. Ratenzahlung vereinbart wurde. Der Gegner sollte sich in regelmäßigen Abständen offenbaren, um die Ratenzahlungen zu erhöhen. Da er sich daran nicht gehalten hat, haben wir ihn auf die Restsumme verklagt. Die Klage wurde abgewiesen. Er zahlte also weiterhin seine popligen Raten.

Jetzt hat er eine hohe Einmalzahlung vorgeschlagen, wobei ihm ca. 150,00 EUR der Gesamtsumme erlassen werden sollten. Unsere Mandanten hat den Vorschlag angenommen. Die Sache ist also erledigt.

Zwischendurch haben wir mit der RSV unserer Mandantin folgende Gebühren abgerechnet, die auch alle bezahlt wurden:

1,5 GeschG,
1,5 EinigG
PTE
1,3 VerfG (abzügl. 0,75 GeschG)
1,2 TermG
PTE

Hier kann ich nichts mehr weiter abrechnen, oder doch? :roll:
In freien Staaten kann jeder seine Meinung sagen und jeder andere ist befugt, nicht zuzuhören!
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LuzZi
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#2

20.06.2011, 08:52

Ich meine auch, ihr habt schon alles abgerechnet, was abgerechnet werden konnte.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Manuela77
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#3

20.06.2011, 11:24

Ich dachts mir fast :( Aber vielen Dank!
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