Streitwert Ordnungsmittelantrag

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Nala
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#1

01.06.2011, 10:49

Hallo Ihr Lieben,

könnte Ihr mir sagen, welchen Streitwert ich hier nehmen muss? Wir haben ein einst. Vfg. verfahren gehabt. Der Gegner hat gegen die Verfügung verstoßen. Nun sollen wir einen Ordnungsmittelantrag stellen. Nehme ich den Streitwert für die Abrechnung vom einst. Vfg.-Verfahren oder ist mein Streitwert die Höhe des Ordnungsmittelgeldes? Der Streitwert ist vom Gericht für das einst. Vfg.-Verfahren festgesetzt.


Vielen Dank und viele Grüße
Nala
schnatti2010
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#2

01.06.2011, 11:17

Hi. Wenn Du noch keinen OM Antrag gestellt hast, kannst den doch noch nicht abrechnen. Wenn ein Ordnungsmittelantrag gestellt wurde und der Beschluss dann erlassen wurde, kannst Du Streitwertfestsetzung beantragen.
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