KFA ohne anwaltliche Vertretung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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isi
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#1

31.05.2011, 12:24

Hallo,
ich habe zu diesem Thema zwar schon einen Beitrag gefunden, nur geht hieraus leider auch nicht eindeutig hervor, was richtig ist.
Ich versuche mein Glück jetzt einfach mal.
Unsere Gegenseite ist eine Privatperson, welche nicht anwaltlich vertreten war. Diese macht nun in einem KFA Porti, Fotokopiekosten, Taxi-Fahrtkosten und Verpackung geltend.
Ich bin mir leider nicht sicher, ob das so möglich ist. Angegriffen werden kann ohnehin schon einmal die Tatsache, dass z. B. die Taxikosten nicht mit einer Quittung nachgewiesen wurden.
Viele Grüße
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misspinky1984
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#2

31.05.2011, 12:27

Wieso sollte eine Festsetzung dieser Kosten grundsätzlich nicht möglich sein?! Das sind doch Aufwendungen, die der gegnerischen Partei im Prozess entstanden sind. Auf jeden Fall sollten Fahrtkosten und Verdienstausfall analog JVEG festsetzbar sein; die anderen Positionen wären ggf. nachzuweisen
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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