KfA Selbstständiges Beweisverfahren und Hauptsacheverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Daphne
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 32
Registriert: 28.11.2007, 19:54
Software: AnNoText
Wohnort: Bayreuth

#1

24.05.2011, 14:51

Hallo ihr,

muss gerade einen KfA erstellen. Haben ein selbstständiges beweisverfahren sowie hauptsachverfahren zum festsetzen... ich würde die Rechnung so erstellen:

1. Selbstst. Beweisverfahren:

1,3 VG
- 0,65 Anrechnung
1,2 TG
Fahrtkosten
Abwesenheit
PuT
19 % UsT
GK 1,0
Gesamt

2. Hauptsache

1,3 VG
- 1,3 VG
1,2 TG
PuT
19 % UsT
GK 3,0
Fahrtkosten gem. § 22 JVEG (wurde so diktiert)
Endsumme

Ist das so richtig zwecks den Anrechnungen? Haben Annotext und ich versuche da gerade verzweifelt beim selbstst. Beweisverfahren die 0,65 anzurechnen. Kommt bei mir aber nicht. Kennt sich zufällig auch jemand mit dem Programm aus?

Dankeschön
*Nele*
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 71
Registriert: 02.04.2009, 15:07

#2

24.05.2011, 16:05

Ja, das ist so richtig, sofern ich vorgerichtlich noch vor dem Beweisverfahren tätig gewesen seid, weil sonst natürlich keine 0,65 Anrechnung.
Antworten