Kostenausgleichung wenn keine Quoten gegeben sind?!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Tami
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#1

23.05.2011, 13:54

Hallo zusammen!

In einer Sache wurde bei uns vor Gericht mündlich verhandelt. Das Gericht hat nun beschlossen, dass der Antragsgegner die Kosten des Verfahrens bis auf die durch den Termin angefallenen Kosten zu tragen hat. Diese Kosten für den Termin trägt die Antragstellerin (unsere Partei).

Dazu kommt noch, dass der Streitwert für das Verfahren auf 4.394,95€ festgesetzt wurde. Der Streitwert für die Terminsgebühr beträgt 800,00€.

Muss ich dafür nun eine Kostenausgleichung beantragen? Eigentlich nicht, oder? Ich würde da jetzt eher einen Kostenfestsetzungsantrag stellen... aber mein Chef verwirrt mich hier mal wieder. Er meinte zunächst, dass es ausgeglichen werden muss, jetzt ist er sich nicht mehr sicher...

Liebe Grüße
jenniver
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#2

23.05.2011, 13:56

Ich würde einen Kostenfestsetzungsantrag stellen, da wird nichts ausgeglichen. Du beantragst ja nur die Kosten, nicht durch den Termin angefallen sind.
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misspinky1984
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#3

23.05.2011, 14:02

Wenn Du nur die Kosten, die bis zum Termin entstanden sind, festsetzen lassen willst, dann kannst Du einen ganz normalen KfA stellen.
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
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Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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#4

23.05.2011, 14:28

Eine Ausgleichung findet hier in der Tat nicht statt. Jede Partei gibt die Kosten nach § 104 ZPO auf, die sie beanspruchen kann, das Gericht wird dann wohl aufrechnen und die Differenz festsetzen.
~ Grüßle ~
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#5

23.05.2011, 16:05

Danke.

Also sieht der KFA dann so aus:

1,3 Verf.Geb.
Auslagenpauschale (die vollen 20,00 €)
19 % MwSt.

Die Auslagenpauschale i.H.v. 20,00€ kann ich doch komplett festsetzen lassen, oder? Immerhin muss ja unsere Mandantin noch die Terminsgebühr zahlen, dann stelle ich der Mandantin doch auch noch die Auslagenpauschale in Rechnung...? Darf man das überhaupt? :?
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misspinky1984
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#6

23.05.2011, 17:24

Die Auslagenpauschale errechnet sich aus dem Gebührennettowert (20 %); jedoch nicht mehr als 20,00 € :wink:

Der Mandantin stellst Du dann eine komplette Rechnung (VG+TG+Auslagen+USt) und ziehst, sofern der KfB dann an Euch gezahlt wird und ihr das Geld verrechnen dürft, das Geld von der Gesamtbruttosumme ab.
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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#7

24.05.2011, 10:36

Achso! Jetzt verstehe ich. Ok, danke. :)
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