Höhe der Gerichtskosten bei Einstweiliger Verfügung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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jumati
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#1

17.05.2011, 09:47

Guten Morgen zusammen,

wir haben heute Morgen eine einstweilige Verfügung gegen unsere Mandantin erhalten.

Streitwert ist 20 TEUR.

Ich konnte bei Google leider nichts konkretes finden. Wie hoch sind also die anfallenden Gerichtskosten für diese Verfügung?

Bis jetzt habe ich folgendes:

1,2 Verfahrensgebühr = 727,20 €
3,0 Gerichtsgebühr = 864,00 €.

Kann das so stimmen?

Vielen Dank :thx

LG

jumati
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LuzZi
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#2

17.05.2011, 10:09

Wie du auf eine 1,2 kommst weiß ich nicht, auch der Wert ist falsch. Du berechnest eine 1,3 nach 3100 aus dem Wert 20.000,-- €, das macht 839,80 €. Die Gerichtskosten dürften richtig sein.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
gkutes

#3

17.05.2011, 10:12

Ich konnte bei Google leider nichts konkretes finden.
:lol:
Maximum
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#4

17.05.2011, 12:17

Gerichtskosten für eine Verfügung 3,0?? (Nur wenn Widerspruch von euch eingelegt wird und das Verfahren quasi in das "normale" Verfahren übergeht.

1,5 gem. Nr. 1410 VV-GKG!
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