Abrechnung Widerspruch gegen Bescheid JobCenter

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
StineP

#11

19.07.2007, 15:23

Würde trotzdem Betragsrahmen abrechnen und eben keine GG
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renofix
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#12

19.07.2007, 19:45

Vielen Dank Ihr Lieben, doch jetzt bin ich verwirrt.

Wo kann ich denn nun nachlesen, schauen, ob ich es als sozialrechtliche Angelegenheit über Betragsrahmen abrechne oder es als Verwaltungsangelegenheit betrachte und eine GG nehme?

Für mich ist das auch ganz logisch mit der Beratungshilfe, doch wie schon erwähnt, ich bin selbst erst seit Juni und als 400,00 € Kraft angestellt.
Ich werd es auf jeden Fall ansprechen, wenn die entsprechende RA`in aus dem Urlaub zurück ist.

Jetzt wirklich die letzte Frage:
Wenn ich diesen Beratungsberechtigungsschein hätte, würde ich dann eine GG abrechnen?

Ach, leider ist mein RVG Seminar erst im November :cry:
was würd ich nur ohne Euch machen? Danke!
:oops:
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