Gebühr bei Aufforderungsschreiben mit Klage als Anlage

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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gewusel
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#1

11.05.2011, 10:21

Hallo Ihr Lieben,

mein Chef hat eine Klage vorbereitet und möchte nun die Gegenseite noch einmal anschreiben und um Zahlung bitten, bevor die Klage eingereicht wird.

Welche Gebühr kann ich der Gegenseite bereits jetzt in Rechnung stellen? Bin hilflos!!

Liebe Grüße vom
Gewusel
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misspinky1984
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#2

11.05.2011, 10:28

Hast Du denn schon einmal im RVG geblättert?!
Zu welcher Gebühr tendierst Du denn? :wink:
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
gewusel
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#3

11.05.2011, 10:32

1,5 GG oder 0,8 VG, wobei ich ja nicht weiß, ob sich das dann wirklich erledigt mit dem Aufforderungsschreiben.
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Liesel
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#4

11.05.2011, 10:35

1,5 GG? :kopfkratz
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misspinky1984
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#5

11.05.2011, 10:36

Wenn dann doch wohl eher die "gekappte" 1,3 GG, oder?! :mrgreen:
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
gkutes

#6

11.05.2011, 10:36

also das kommt ganz auf den Auftrag an.
wenn ihr jetzt schon Klageauftrag habt, dann 3101
wenn ihr Auftrag habt, erst außergerichtlich anzufragen und dann Klage einzureichen (aufschiebender Klageauftrag) dann gibts die 2300
gewusel
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#7

11.05.2011, 10:39

Sorry, meinte natürlich die 1,3 GG. :lol:

Aufschiebender Klagauftrag? Das könnte dann wohl hinkommen. Herrjeeeemineee... :shock:
gkutes

#8

11.05.2011, 11:07

da musst du den chef fragen. Wenn Mdt gesagt hat, "bitte auffordern, wenn keine Zahlung, dann Klage" dann gibts GG
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