Hallo Ihr Lieben,
mein Chef hat eine Klage vorbereitet und möchte nun die Gegenseite noch einmal anschreiben und um Zahlung bitten, bevor die Klage eingereicht wird.
Welche Gebühr kann ich der Gegenseite bereits jetzt in Rechnung stellen? Bin hilflos!!
Liebe Grüße vom
Gewusel
Gebühr bei Aufforderungsschreiben mit Klage als Anlage
- misspinky1984
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Hast Du denn schon einmal im RVG geblättert?!
Zu welcher Gebühr tendierst Du denn?
Zu welcher Gebühr tendierst Du denn?
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.
Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.
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- misspinky1984
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Wenn dann doch wohl eher die "gekappte" 1,3 GG, oder?!
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.
Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.
Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
also das kommt ganz auf den Auftrag an.
wenn ihr jetzt schon Klageauftrag habt, dann 3101
wenn ihr Auftrag habt, erst außergerichtlich anzufragen und dann Klage einzureichen (aufschiebender Klageauftrag) dann gibts die 2300
wenn ihr jetzt schon Klageauftrag habt, dann 3101
wenn ihr Auftrag habt, erst außergerichtlich anzufragen und dann Klage einzureichen (aufschiebender Klageauftrag) dann gibts die 2300
da musst du den chef fragen. Wenn Mdt gesagt hat, "bitte auffordern, wenn keine Zahlung, dann Klage" dann gibts GG