Gegenstandswert Wohnungsabnahmetermin

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Manuela77
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#1

09.05.2011, 16:16

Ich hoffe, mir kann jemand beim Gegenstandswert für folgenden Sachverhalt helfen:

- Mietverhältnis durch Mdt. gekündigt
- ersten Wohnungsabnahmetermin durch Mandanten allein wahrgenommen
- Wohnung wurde durch Vermieter nicht abgenommen, weil angebliche Mängel zu beseitigen waren
- wir wurden beauftragt zu prüfen, ob die Mängel durch Mdt. tatsächlich beseitigt werden müssen
- unsere Teilnahme am zweiten Wohnungsabnahmetermin
- Wohnung wurde durch Vermieter abgenommen

Welchen Gegenstandswert setze ich denn nun bei der Abrechnung gegenüber der RSV für diesen Wohnungsabnahmetermin an? Da es hier um eine Mängelbeseitigung ging, dachte ich an die Jahresmiete. Aber das scheint hier nicht richtig zu passen ... Hat evtl. jemand eine Idee?
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#2

09.05.2011, 16:22

Ich hätte auch die Jahresmiete gemäß § 41 GKG als Gegenstandswert angesetzt.
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#3

09.05.2011, 16:26

Das halte ich für überzogen. Das Mietverhältnis ist doch nicht streitig. Allenfalls kann es um den Reparaturwert der behaupteten Mängel gehen.
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Manuela77
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#4

10.05.2011, 16:20

Eben, die Jahresmiete anzusetzen, bereitet mir hier auch bissel Bauchschmerzen ... Aber ich kann ja noch nich mal die Instandsetzungskosten schätzen :roll: Hätte ja sein können, dass evtl. ein Bruchteil der Miete oder ein Festwert anzusetzen ist :|
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#5

10.05.2011, 16:30

Wenn ich das richtig verstehe, habt ihr einerseits geprüft, ob die Mängel die vom Vermieter aufgeführt wurden (evtl. schriftlich?) von eurem Mandanten beseitigt werden müssen und dann habt ihr noch am Übernahmetermin teilgenommen.
Wenn der Wert der Mängel nicht eindeutig zu bestimmen ist, würde ich vielleicht auf 1/4 der Jahresmiete gehen, das ist aber mehr so ein Bauchgefühl.
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Manuela77
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#6

10.05.2011, 16:36

Aaah :) Das klingt nich schlecht ... Aber wie mache ich das der RSV begreiflich. Gibts da irgendwelche Entscheidungen dazu? Die wollen ja immer den GW belegt haben :evil:
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#7

10.05.2011, 16:48

Geniesserin hat geschrieben:Wenn ich das richtig verstehe, habt ihr einerseits geprüft, ob die Mängel die vom Vermieter aufgeführt wurden (evtl. schriftlich?) von eurem Mandanten beseitigt werden müssen und dann habt ihr noch am Übernahmetermin teilgenommen.
Wenn der Wert der Mängel nicht eindeutig zu bestimmen ist, würde ich vielleicht auf 1/4 der Jahresmiete gehen, das ist aber mehr so ein Bauchgefühl.
Das ist doch defnitiv zu gering.

Es muss doch möglich sein, die vermeintlichen Mängel der Höhe nach zu schätzen. Antworte jetzt ggf. nur noch hier und nicht mehr im anderen Forum.
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Manuela77
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#8

10.05.2011, 16:56

Jawoll Jupp :shock:

Habs Cheffe nochmal vorgelegt. Er will jetzt recherchieren, wie hoch die vermeintlichen Kosten wären und will ggf. einen Kostenvoranschlag einholen. Ich bin dazu definitiv NICHT in der Lage ... :oops:
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