Hallo,
ich hab hier ne Sache abzurechnen und komm irgendwie nich weiter...
Also wir haben für unseren Mandanten die Scheidung eingereicht... Scheidung wurde auch beschlossen und die Gegenseite hat gegen diesen Scheidungsbeschluss Beschwerde eingelegt und beantragt das er aufgehoben wird.
Gericht hat die Beschwerde zurückgewiesen und dem Gegner die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt.
Wie rechne ich hier ab? Normale Beschwerdegebühr (Nr. 3500) ? Ich hab nämlich irgendwo gehört, dass man in solchen Familiensache bei Beschwerden auch eine andere Gebühr abrechnen kann (oder muss). Ist hier ggf. auch eine Terminsgebühr nach Nr. 3513 entstanden?
Wäre für Hilfe echt dankbar
Abrechnung Beschwerde Fam-Sache
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Die Beschwerdeverfahren in FamFG-Sachen sind analog zur Berufung abzurechnen.
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