Gebührenerhöhung bei drei Auftraggebern, aber wie richtig?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Benutzeravatar
alraune
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 369
Registriert: 22.09.2009, 12:50
Beruf: Fremdsprachenkorrespondentin (IHK), mache aber alles, was eine ReFa so macht
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin

#11

04.05.2011, 16:33

Ich werde es auf jeden Fall zunächst mit der "Mindermeinung" versuchen, die mir ebenfalls mehr einleuchtet. Die <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>-Berechnung kann ich ja immer noch einreichen, wenn das Gericht nicht mitmacht. Versuch macht klug. :mrgreen:
Antworten