Hallo,
hatte heute meine schriftliche Prüfung in kostenrecht.
-RA stellt Antrag auf erlass eines MB, Schuldner möchte nach Zustellung des MB mit dem Anwalt reden. Sache wird ausführlich besprochen
-keine Einigung
-streitige Verhandlung
wird bei dem Gespräch mit dem Schuldner eine normale GG abgerechnet? oder streitschlichtungsgebühr?? Hatte da irgendwie voll den Hänger
LG
schlichtungsverfahren
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Die abrechnung für das MV wäre meines erachtens gewesen
1,0 Verfahrensgebühr
1,2 Terminsgebühr
7002
7008
Geschäftsgebühr würd ich gar nicht abrechnen, da der Anwalt ja nicht außergerichtlich tätig ist, sondern bereits MB gestellt hat
1,0 Verfahrensgebühr
1,2 Terminsgebühr
7002
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Geschäftsgebühr würd ich gar nicht abrechnen, da der Anwalt ja nicht außergerichtlich tätig ist, sondern bereits MB gestellt hat
Lieber Gott! Gib mir die Weisheit, meinen Chef zu begreifen. Gib mir die Liebe, ihm zu verzeihen. Gib mir die Geduld, seine Taten zu begreifen. Aber lieber Gott, schenk mir keine Kraft. Denn wenn du mir Kraft gibst, haue ich ihm eine rein.
was ist das denn, eine "streitschlichtungsgebühr"
GG geht nicht, weil ja der MB schon beantragt ist
GG geht nicht, weil ja der MB schon beantragt ist
Ohhhhhh mist!!!! ich wollte es dann noch ändern dann dacht ich ich lass es besser hab keine TG mit abgerechnet
hab die Prüfung glaub voll vermasselt... hab eine GG abgerechnet... Naja kann jetzt nur hoffen das der Rest richtig ist...
hab die Prüfung glaub voll vermasselt... hab eine GG abgerechnet... Naja kann jetzt nur hoffen das der Rest richtig ist...