schlichtungsverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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refa91
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#1

04.05.2011, 16:25

Hallo,

hatte heute meine schriftliche Prüfung in kostenrecht.
-RA stellt Antrag auf erlass eines MB, Schuldner möchte nach Zustellung des MB mit dem Anwalt reden. Sache wird ausführlich besprochen
-keine Einigung
-streitige Verhandlung

wird bei dem Gespräch mit dem Schuldner eine normale GG abgerechnet? oder streitschlichtungsgebühr?? Hatte da irgendwie voll den Hänger :-(

LG
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Pepples
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#2

04.05.2011, 16:27

Was haste denn in der Prüfung angegeben?
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
NadinOtto
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#3

04.05.2011, 16:28

Die abrechnung für das MV wäre meines erachtens gewesen
1,0 Verfahrensgebühr
1,2 Terminsgebühr
7002
7008

Geschäftsgebühr würd ich gar nicht abrechnen, da der Anwalt ja nicht außergerichtlich tätig ist, sondern bereits MB gestellt hat
Lieber Gott! Gib mir die Weisheit, meinen Chef zu begreifen. Gib mir die Liebe, ihm zu verzeihen. Gib mir die Geduld, seine Taten zu begreifen. Aber lieber Gott, schenk mir keine Kraft. Denn wenn du mir Kraft gibst, haue ich ihm eine rein.
gkutes

#4

04.05.2011, 16:29

was ist das denn, eine "streitschlichtungsgebühr"

GG geht nicht, weil ja der MB schon beantragt ist
refa91
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#5

04.05.2011, 16:36

Ohhhhhh mist!!!! ich wollte es dann noch ändern dann dacht ich ich lass es besser :-( hab keine TG mit abgerechnet
hab die Prüfung glaub voll vermasselt... :-( hab eine GG abgerechnet... Naja kann jetzt nur hoffen das der Rest richtig ist...
refa91
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#6

04.05.2011, 16:39

gkutes hat geschrieben:was ist das denn, eine "streitschlichtungsgebühr"

GG geht nicht, weil ja der MB schon beantragt ist



1,5 GG Nr. 2303 VV
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