Wenn ich es nicht besser wüßte, würde ich jetzt denken, du bist beim SG Chemnitz.Garfield2805 hat geschrieben:Wenn die Bedeutung der Angelegenheit für den Auftraggeber immer erhöht ist, dann ist eine erhöhte Bedeutung gerade der Regelfall in einem sozialgerichtlichen Verfahren. Die erhöhte Bedeutung wird dann schnell zur durchschnittlichen Bedeutung. Genau so könnte man sagen, dass jedes sozialgerichtliche Verfahren eine Einarbeitung voraussetzt und darin keine besondere Schwierigkeit gesehen werden kann.
Sozialgerichtliches Verfahren abrechnen
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Du weißt es ja besserLiesel hat geschrieben:Wenn ich es nicht besser wüßte, würde ich jetzt denken, du bist beim SG Chemnitz.Garfield2805 hat geschrieben:Wenn die Bedeutung der Angelegenheit für den Auftraggeber immer erhöht ist, dann ist eine erhöhte Bedeutung gerade der Regelfall in einem sozialgerichtlichen Verfahren. Die erhöhte Bedeutung wird dann schnell zur durchschnittlichen Bedeutung. Genau so könnte man sagen, dass jedes sozialgerichtliche Verfahren eine Einarbeitung voraussetzt und darin keine besondere Schwierigkeit gesehen werden kann.
Ok, dass war natürlich eine eher "anwaltsfeindliche" Argumentation. Aber man kann das Ganze exakt andersrum z.B. auch mit den Einkommensverhältnissen machen: SGB-II-Verfahren stellen den Großteil aller sozialgerichtlichen Verfahren. Im durchschnittlichen Verfahren sind die Einkommensverhältnisse - im Vergleich zum Durchschnittseinkommen - also immer unterdurchschnittlich. Daher sind unterdurchschnittliche Einkommen hier der Regelfall. Vertritt man nun jemanden mit wirklich durchschnittlichen Einkommensverhältnissen, dann könnte man damit schon eine Überschreitung der Mittelgebühr begründen.
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Okay, diese Argumentation gefällt mir schon weitaus besser.
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ich denke, ich werd die TG abrechnen und die VG nach 3103....Vielen Dank für die zahlreichen Tipps!!!
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Und warum wirst du die TG abrechnen?
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Es gibt tatsächlich noch Gerichte, die setzte die auch in Eilverfahren fest. Meine ich zumindest. Den Überblick zu behalten ist ja aussichtslos. Ich bin auch zu 49% der Ansicht, dass die Gebühr in Eilverfahren entsteht und bin bei jeder Festsetzung wieder hin- und hergerissen. Den Ausschlag gibt dann meist die Ansicht meiner Kostenkammer (jibbet nich). Aber man muss ja nicht immer einer Meinung mit der Kammer sein. Wo bliebe der Spaß...Liesel hat geschrieben:Und warum wirst du die TG abrechnen?
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@ Garfield: Ich wollte von samara doch nur eine Begründung, warum sie die abrechnet bzw. was sie sich dabei gedacht hat und nicht so nach dem Motto "Ich versuch´s mal".
Woher nimmst du überhaupt, daß es ein ER-Verfahren ist? Für mich war klar, daß die TG entstanden ist, nachdem ein Gerichtsbescheid ergangen ist.
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