Sozialgerichtsverfahren Vergütungsabrechnung Eilt

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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lolle
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#1

04.05.2011, 12:57

Hallo zusammen,

habe folgenden Fall und keine Ahnung, wie ich genau abrechnen und wem gegenüber ich abrechnen soll:

- Einstellungsbescheid Sozialleistungen von Gegner
- wir haben Widerspruch eingelegt
-- Sozialgericht Antragsstellung Erlass einer einstweiligen Anordnung von uns
- Gegner erklärt direkt Zurücknahme des Einstellungsbescheides
- PKH wurde gewährt
- ein Termin wurde nicht anberaumt
- Antragsgegnerin teilte gegenüber dem GEricht mit, dass die außergerichtlichen Kosten unsererseits von ihr übernommen werden
- sodann kam ein Schreiben von Gericht in welchem steht:

Im Hinblick auf die erklärte Kostenübernahme durch die Antragsgegnerin erübrigt sich die Kostenentscheidung des Gerichts.


Welche Gebühren kann ich für den oben genannten Sachverhalt berechnen?

Für jede Hilfe bin ich dankbar!

LG Lolle
Garfield2805
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#2

04.05.2011, 13:40

Antrag an die Behörde (Hauptsacheverfahren):

Nr.2400 VV RVG für Tätigkeiten im Widerspruchsverfahren (sofern ihr nicht schon davor tätig ward).
Nr.1006 VV RVG (Erledigungsgebühr, durch das Eilverfahren habt ihr ja erreicht, dass der Bescheid im Hauptsacheverfahren zurückgenommen wurden; wird wahrscheinlich abgesetzt, einen Versuch könnte es aber wert sein).


Kostenfestsetzungsantrag ans Gericht (Eilverfahren; KFA oder über PKH):

Nr.3102 VV RVG für die Vertretung im Verfahren nach § 86b SGG (mache Gerichte wenden aber Nr.3103 VV RVG an).
Nr.3106 Ziffer 3 VV RVG (für das "Anerkenntnis" im o.g. Verfahren - erkennt kaum noch ein Gericht an, aber versuchen kann man es ja).
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LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
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#3

04.05.2011, 13:43

Das nächste Mal wäre es nett, wenn du selbst einen Vorschlag posten würdest.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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