Vertretung einer GmbH im Gerichtstermin

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
samara
Foreno-Inventar
Beiträge: 2153
Registriert: 13.03.2007, 15:46
Wohnort: lotte
Kontaktdaten:

#1

02.05.2011, 17:29

Hallo! Wir wurden heute von einer GmbH beauftragt, diese in einem Gerichtstermin am Mittwoch zu vertreten. Uns wurden die Unterlagen per Fax übersandt, da der Termin schon in 2 Tagen ist. Brauchen wir für den Termin (oder auch sonst) eine VOllmacht? ich habe leider keine Erfahrung damit....
Jupp03/11

#2

02.05.2011, 17:34

nein, im übrigen liegt Auftrag schriftlich vor. Vergleich würde ich allerdings nur mit Widerrufsrecht abschließen.
MaryK1984
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 293
Registriert: 10.12.2006, 18:53
Beruf: ReFa
Software: AnNoText
Wohnort: Stuttgart

#3

02.05.2011, 18:51

Naja, wenn jemand von der GmbH, wohl der Geschäftsführer, persönlich geladen wurde, dann würde ich mir ne Vollmacht nach § 141 III ZPO ausstellen lassen...
Vor welchem Gericht ist es denn und was für ein Gerichtstermin?
samara
Foreno-Inventar
Beiträge: 2153
Registriert: 13.03.2007, 15:46
Wohnort: lotte
Kontaktdaten:

#4

03.05.2011, 09:34

es ist ein Termin vor dem Amtsgericht, geringer Streitwert ;) reicht auch eine normale Vollmacht?
Die Ladung zum Termin ist an die Firma ...GmbH, vdd GF ... adressiert....
MaryK1984
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 293
Registriert: 10.12.2006, 18:53
Beruf: ReFa
Software: AnNoText
Wohnort: Stuttgart

#5

03.05.2011, 17:58

Steht denn in der Ladung drin "Ihr persönliches Erscheinen (zum Termin) wurde angeordnet"?
Steht das beim Amtsgericht nicht immer sogar als extra Punkt, also "das persönliche Erscheinen folgender Parteien wird angeordnet: - Kläger, - Beklagte"?
Wenn das nicht mit aufgenommen ist, dann muss die Beklagte auch nicht selbst vertreten sein, dann reicht es, wenn ihr als Prozessbevollmächtigte hingeht. Da muss aber keine Vollmacht vorgelegt werden.
Antworten