Frage zu Gebühren bei VU

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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gewusel
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#1

03.05.2011, 14:36

Hallo Ihr Lieben,

stehe ein bisschen neben mir und brauche Hilfe. Folgender Fall:

Es wird Klage eingereicht gegen 4 Beklagte.

1. Termin: Beklagte zu 1. und 3. erscheinen nicht, es ergeht ein VU.

2. Termin: Fortsetzung der mündlichen Verhandlung, alle anwesend; VU bleibt aufrechterhalten, Klage wird abgewiesen.

Wir vertreten die Beklagte zu 4. und ich soll nun einen Kostenfestsetzungsantrag machen.

Frage: Wie rechne ich die Terminsgebühr ab??? Bekomme ich die 0,5er für das VU und die 1,2er für den 2. Termin?

Liebe Grüße

Das Gewusel
gkutes

#2

03.05.2011, 14:41

nein. insgesamt nur eine 1,2 Tg

was habt ihr überhaupt beim ersten Termin gemacht?
das:
VU bleibt aufrechterhalten, Klage wird abgewiesen.
ist doch eigentlich praktisch unmöglich :?:
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Adora Belle
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#3

03.05.2011, 14:43

Gegen 1. und 3. kann doch aufrechterhalten bleiben, wenn gegen 2. und 4. abgewiesen wird.
gewusel
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#4

03.05.2011, 15:05

Im 1. Termin wurde natürlich auch streitig verhandelt. Wie blöd von mir, ich hätte ja mal ein bisschen lesen können. Und da sich das VU ja nicht gegen den Kläger gerichtet hat, kann es natürlich aufrecht erhalten bleiben.

Danke Euch trotzdem!!
gkutes

#5

03.05.2011, 15:14

dacht ich mir. also ist eh schon beim ersten termin die 1,2 entstanden.
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