hallo zusammen,
hab den kfa der gegenseite moniert, weil sie die anrechnung der geschäftsgebühr nicht drin hatten, obwohl vorgerichtlich korrespondiert wurde. die gegenseite schreibt nunmehr dem gericht zurück, dass deren partei regelmäßig von ihnen beraten und vertreten würde und dafür ein eigener beratungsvertrag über eine pauschale vergütung für die allgemeine außergerichtliche tätigkeit geschlossen wurde. eine geschäftsgebühr im vorliegenden verfahren wäre somit nicht vereinnahmt worden.
das gericht hat uns das schreiben jetzt zur stellungnahme geschickt.
ist das so in ordnung, was die schreiben oder muss die geschäftsgebühr trotzdem angerechnet werden? weil angefallen ist sie ja - eigentlich. wie die gegenseite das im innenverhältnis mit deren partei regelt, kann mir und dem gericht ja egal sein. oder hab ich jetzt nen knoten im kopf?! *verwirrtbin*
hoffe es weiß jemand was im kommentar find ich grad nicht wirklich was dazu
liebe grüße
Anrechnung der GG im KFB bei Beratungsvertrag?!
- Adora Belle
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Solange Eure Partei keine vorgerichtlichen Kosten erstatten soll, muß Dich das alles gar nicht interessieren. Da gibt es dann auch nichts anzurechnen, § 15a RVG.