Hallöchen,
ich steh vor folgender Frage:
Wir haben einen Vollstreckungsauftrag erteilt.
Bei der Ausführung des Vollstreckungsauftrages hat der GVZ Pfandsiegel an vier versch. Maschinen angebracht.
Kurze Zeit später hat uns der GVZ aufgegeben ein Vorschuss für die Verwertung und Versteigerung der Maschinen zu bezahlen.
Bekomme ich nun eine weitere 0,3 Gebühr?
Danke schon mal für eure Hilfe.
Grüße
Mili
GVZ bringt Pfandsiegel an und verwertet, weitere 0,3 Gebühr?
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17688
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Davon abgesehen, dass ich in meinem ganzen Leben noch nicht das Glück hatte, dass ein GV was pfänden konnte, bin ich der Auffassung, dass Dir dafür keine weitere Gebühr zusteht, da die Pfändung im Rahmen Deines Vollstreckungsauftrages erfolgt ist (zumindest steht in meinem Vollstreckungsauftrag, dass pfändbare Habe gepfändet und verwertet werden soll). Ansonsten müsste ja Dein Vollstreckungsauftrag ausschließlich darauf abzielen, dass der Gerichtsvollzieher Bargeld rausholt.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.