Vollstreckung in den USA

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Saskia_Alice
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#1

28.04.2011, 15:44

Hallo Ihr Lieben,

ich habe mal wieder ein ZV-Problem:

Mein Schuldner war ziviler Angestellter bei der Airforce in Deutschland, unterliegt daher auch nicht der deutschen Meldepflicht. Über die Airbase habe ich ihn leider nicht "erwischt", weil er ohne ordnungsgemäße Abmeldung von der Airbase einfach abgehauen ist, sprich: Ich habe keine Ahnung, wo er ist. Sollte er noch in Deutschland sein, bekomme ich ihn einwohnermeldeamtlich nicht zu packen und ob er in die USA zurückgegangen ist, kann ich auch nicht nachvollziehen.
Hier nun meine erste Frage:
Gibt es in den USA auch eine Meldepflicht? Wenn ja, wisst Ihr, wie das da organisiert ist (gibt es ggf. eine übergeordnete Stelle)?

Ich habe auch schon Kontakt mit einer Kanzlei in San Francisco aufgenommen, um mir Infos über die Art und Weise und insbesondere die Kosten der ZV in den USA zu besorgen. Die teilen mir mit, dass man das so nicht beurteilen könne, weil das auf den Einzelfall ankommt und dass sie bei einer so geringen Forderungen (4.000 €) noch nicht einmal einen Finger krumm machen.

Mein Titel ist (noch) nicht in den USA vollstreckbar, ein KFB ist noch nicht zugestellt. Habt Ihr Erfahrungen, was da an Kosten auf den Gläubiger (keine RSV) zukommen kann?

Kennt ggf. jemand von Euch eine Kanzlei in den USA, die die ZV deutscher Titel grundsätzlich übernehmen?
Kann ich die Anerkennung des Titels als in den USA vollstreckbar beim Vollstreckungsgericht beantragen bzw. wohin muss ich den Antrag richten?
Habt Ihr Erfahrungen mit der Dauer einer ZV in den USA?

Viel Dank für Eure Hilfe.

LG
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#2

30.04.2011, 14:32

also ich weiß nur (aus dem Fernsehen), das es dort keine Meldepflicht gibt, sondern die alles über Finanzamt (geht dann wohl über die Sozialversicherungsnummer) machen, also die dann sehen wo er seine Steuern bezahlt oder was für eine Adresse auf dem Führerschein steht (der dort wohl alle 2 Jahre neu ausgestellt wird)
KatrinW82
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#3

30.04.2011, 17:49

Hey hatte selber 5 Jahre in den USA gewohnt und eine Meldepflicht gibt es dort nicht (was ich persönlich echt bescheuert finde, aber die Amis ;))

Sowas wie Zwangsvollstreckung aus einem Titel gibt es dort auch nicht. Bzw, es gibt dort keine Gerichtsvollzieher. Das einzige wenn die mal vollstrecken kommen, ist das weil du entweder zu hohe Steuerschulden hast oder Schulden bei der Bank.

Hab mal meinen Mann gefragt (der ist Ami), dass wenn man vor Gericht geht und man Recht zugesprochen kriegt und der jeniger zahlt nicht, dann geht der jenige ins Gefängnis für´s nichtzahlen oder viele Gläubiger verkaufen die Titel an sogenannte 'Bill-Collector' (Inkasso büros) und die versuchen die Forderung zu kriegen. Diese können eventuell eine Kontopfändung machen, aber alles muss von einem Richter veranlasst werden.

Es geht drüben wirklich alles über die Social-Security-Nummer, aber ich bezweifel irgend jemand wird dir Auskunft geben...Da sind die Behörden sehr strikt.

Wünsche dir trotzdem viel Glück aber mein Mann meint es ist ehr aussichtslos.
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