Zahlungsaufforderung und Rücktritt vom Kaufvertrag GW

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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bwechen
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#1

27.04.2011, 11:57

Hallo ihr Lieben,

ich brauche ganz dringend Hilfe:

Wir haben in einer Angelegenheit zuerst zur Zahlung des Kaufpreises aufgefordert. Nachdem die Zahlung nicht erfolgte, sind wir vom Kaufvertrag zurückgetreten. Nun meine Frage, wie rechne ich ab?

1. Zahlungsaufforderung und Rücktritt als 2 Angelegenheiten, also 2 Rechnungen?
2. Zahlungsaufforderung und Rücktritt, Streitwert addiert (Zahlungsaufforderung waren noch 570.000 €, Kaufsumme waren 600.000 €) oder
3. Nur eine Rechnung mit einer Geschäftsgebühr und zwar über die Kaufpreis, also 600.000 €.
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ellimorelli
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#2

27.04.2011, 12:06

ich wäre für 3.
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bwechen
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#3

27.04.2011, 12:12

... danke, kannst du mir auch sagen warum? Ich suche schon seit Tagen nach einer Antwort. Mein Chef will immer alles ganz genau wissen und vor allem, wo es steht :oops:
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ellimorelli
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#4

27.04.2011, 12:24

so richtige begründen kann ich dir das leider nicht :oops:

edit: vllt. hat jm. eine andere Meinung?!?
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Anahid
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#5

28.04.2011, 12:01

Ich würde das als eine Angelegenheit ansehen. Schließlich wird der Auftrag ja wohl gelautet haben: Versuchen Sie zunächst, ob Sie das Geld bekommen und wenn nicht, treten wir vom Vertrag zurück. Entsprechend wird es wohl auch bereits in der Zahlungsaufforderung stehen, oder? "Wenn Sie nicht bis zum ....... zahlen, wird unsere Mandantin vom Vertrag zurücktreten."
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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