Hallo ihr Lieben,
ich brauche ganz dringend Hilfe:
Wir haben in einer Angelegenheit zuerst zur Zahlung des Kaufpreises aufgefordert. Nachdem die Zahlung nicht erfolgte, sind wir vom Kaufvertrag zurückgetreten. Nun meine Frage, wie rechne ich ab?
1. Zahlungsaufforderung und Rücktritt als 2 Angelegenheiten, also 2 Rechnungen?
2. Zahlungsaufforderung und Rücktritt, Streitwert addiert (Zahlungsaufforderung waren noch 570.000 €, Kaufsumme waren 600.000 €) oder
3. Nur eine Rechnung mit einer Geschäftsgebühr und zwar über die Kaufpreis, also 600.000 €.
Zahlungsaufforderung und Rücktritt vom Kaufvertrag GW
- ellimorelli
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- Anahid
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Ich würde das als eine Angelegenheit ansehen. Schließlich wird der Auftrag ja wohl gelautet haben: Versuchen Sie zunächst, ob Sie das Geld bekommen und wenn nicht, treten wir vom Vertrag zurück. Entsprechend wird es wohl auch bereits in der Zahlungsaufforderung stehen, oder? "Wenn Sie nicht bis zum ....... zahlen, wird unsere Mandantin vom Vertrag zurücktreten."
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.