Höhe Einigungsgebühr bei Klagerücknahme

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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kapo
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#1

28.04.2011, 08:11

hallo..

ich habe die beiträge schon mal durchstöbert und möchte nochmal fragen, wie es sich mit der Einigungsgebühr bei Klagerücknahme verhält.

Wenn sich außergerichtlich (Gespräche mit Gegenseite) geeinigt wird, dass die Klage zurückgenommen wird usw..

Entsteht dann eine: VG 1,3 - TG 1,2 (wg. außergerichtlicher Gespräche) - EG 1,0 oder 1,5 (der Vergleich wird ja nicht vom Gericht protokolliert).

Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar..

Viele Grüße..
Garfield2805
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#2

28.04.2011, 09:17

Greift da nicht Absatz 1 von Nr.1000 VV RVG (Klagerücknahme = Verzicht)?

Oder bedeutet "usw." dass neben der Klagerücknahme noch etwas anderes vereinbart wurde?

Eigentlich kann ich mir auch nur vorstellen, dass - wenn überhaupt - eine Einigungsgebühr in Höhe von 1,0 entsteht. Es kommt ja nicht darauf an, ob der Vergleich gerichtlich protokolliert wird, sondern nur darauf, ob bezüglich des Streitgegenstands bereits ein gerichtliches Verfahren anhängig war, oder?
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Pepples
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#3

28.04.2011, 09:55

Es kommt nicht auf die gerichtliche Protokollierung des Vergleichs an, sondern dass die Angelegenheit, über die sich verglichen wird, bereits bei Gericht anhängig ist. Sobald das der Fall ist gibt's nur noch die 1,0.
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#4

28.04.2011, 10:14

Wobei eine Klagerücknahme allein aber keine EG auslöst. Das müßte schon eine weitergehende Einigung über mehr als den anhängigen Streitgegenstand sein.
kapo
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#5

28.04.2011, 11:15

Es soll sich außergerichtlich über eine Summe geeinigt werden und gleichzeitig auch geeinigt werden, dass die Klage zurückgenommen wird. Ich hab gedacht, dass die Klage zurückgenommen wird und das Gericht nur die Klagerücknahme erhält. Und der Vergleich an sich findet außergerichtlich statt.
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#6

28.04.2011, 11:37

Trotzdem ist der Gegenstand, über den sich geeinigt wird, anhängig. Deshalb 1,0 und nicht 1,5 - wenn denn überhaupt eine EG entsteht. Lies das mal im Gesetz nach.
gkutes

#7

28.04.2011, 11:41

ja, 1,0.
Der ganze Summs kann verhindert werden, wenn man den Vergleich einfach protokollieren lässt. Es entstehen keine Nachteile dadurch - eher nur Vorteile (nämlich sicherheit bei den Gebühren, ein "sicherer" Vergleich). kapo, vll schlägst du das dem Chef einfach mal vor.
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