Verfahrenspflegschaft Zeiterfasssung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
E_S
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 644
Registriert: 25.02.2009, 09:34
Beruf: Refa

#1

27.04.2011, 13:36

Hallo zusammen,

ich rechne gerade eine Akte ab, habe bereits Suchfunktion benutzt, auf viele Fragen auch eine Antwort gefunden, aber die Zeiterfassung macht mir Sorgen. Chefin wurde vom Gericht als Verfahrenspflegerin in einer Betreuungssache bestellt.
Tätigkeiten hat sie akribisch mit Datum usw. notiert. Sieht ungefähr so aus:

Beschluss erhalten gelesen, Mandant Ss verfasst: 15 Min
Ss an das Gericht: 5 Min
Mit Mandant telefoniert: 7 Min
Ss Mandant: 5 Min
Gutachten gelesen: 35 Min
Ss Mandant: 5 Min
Voresprechung mit Mandant 50 Min
Termin bei Gericht 30 Min Hin- und Rückreise
Dauer Termin 55 Min
weitere Kosten: 3 x 0,55 € Post

Übernehme ich diese Posten so, oder müssen die Inhalte der Tätigkeiten ausführlicher gestaltet werden? Sind alle Posten erstattungsfähig?
Muss ja die Rechnung in das System buchen. Ist der Mandant der Rechnungsadressat?

Sorry wegen der Fragen, aber wir hatten Premiere mit Verfahrenspflegschaft, daher die Unkenntnis!
Simba84
Forenfachkraft
Beiträge: 120
Registriert: 08.03.2009, 01:10
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: NRW/Kreis Recklinghausen

#2

27.04.2011, 13:45

Hallo

Also wir haben das recht oft und bei uns reicht es so aus, allerdings hab ich schon hin und wieder mal gehört, dass Gerichte das Datum jeweils wollen. Nein, der Mandant bekommt die Rechnung nicht, sondern das Gericht, da deine Chefin ja bestellt wurde. Pro Std bekommt man als Verfahrenspfleger/in 33,50€, also nicht nach den Gebühren für einen Betreuuer abrechnen.

LG
E_S
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 644
Registriert: 25.02.2009, 09:34
Beruf: Refa

#3

27.04.2011, 13:49

Hallo Simba84,

das Datum steht auch jeweils bei den Tätigkeiten, war aber nur schreibfaul :-)
Rechnugnsadressat habe ich gefragt wegen der Rechnungsnummer. Bei PKH und VKH ziehen wir die Nummer auf den Namen des Mandanten und rechnen ggü Staatskasse ab. Mache ich das hier dann genauso, oder wird hier tatsächlich das Gericht der Rechnungsadressat?!?
Sorry, stehe irgendwie auf dem Schlauch.
Simba84
Forenfachkraft
Beiträge: 120
Registriert: 08.03.2009, 01:10
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: NRW/Kreis Recklinghausen

#4

27.04.2011, 18:37

Puhh das kann ich dir leider nicht sagen. Bei PKH, VKH und Beratungshilfe ist bei uns auch direkt das Gericht der Adressat, nicht der Mandant. Von daher ist bei der Verfahrenspflegschaftsabrechung bei uns auch direkt das Gericht der Adressat.
rea1979
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 52
Registriert: 27.07.2009, 10:27
Beruf: Bürostuhlakrobatin
Software: RA-Micro

#5

28.04.2011, 08:09

hallo!
Hab da mal nen tipp. Hab ihn selber grad erst bekommen.
Sieh mal im Palandt nach, § 1960, Rn. 23 in der 70. Auflage!!!
Danach kann man als Stundensatz mindestens das Doppelte von € 33,50 abrechnen. So von wegen Kostendeckung. In Großstädten sollen sogar bis € 100,00 pro Stunde möglich sein.
Hab noch nie versucht das gegenüber dem Gericht abzurechnen, aber versuchen würd ich es mal!!

Lg, rea1979
LittleMama
Forenfachkraft
Beiträge: 112
Registriert: 17.04.2009, 12:37
Software: AnNoText
Wohnort: Telgte

#6

28.04.2011, 11:03

Hallo zusammen,

also ich rechne hier fast täglich eine Vpfl. ab und gehe tatsächlich auch von 33,50 €/Stunde aus.
Dabei lege ich die "geleisteten" Stunden zugrunde x 0,56
zzgl. Auslagen wie Porto und Kopiekosten
sowie zzgl. 19 % Ust.

Rechnungsadressat ist definitiv das Gericht, Rechnung wird dann von der OJK ausgeglichen..

Meine Chefin notiert sich den Tätigkeitsnachweis auch nur so in Stichpunkten mit Datumsangabe und ich füge die Kopie dann als Nachweis der Rechnung bei.

Habe so noch nie Probleme gehabt!

Viel Glück!
Wer immer nur das tut was er bereits kann,
wird auch immer nur das bleiben, was er bereits ist!


Bild
Antworten