Einigungsgeb nach Vollstreckung aus Urteil über Restforderun

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Anton79
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#1

18.07.2007, 11:54

Hallo zusammen,

wir haben aus einem urteil vollstreckt. es handelt sich um ein BRAGO verfahren, dass 2003 begann und 2005 endete.

die kostenrechnugn hatten wir nach brago abgerechnet.
nach dem wir jetzt 3 jahre vollstreckt haben und die hälfte des titulierten Betrages realisiert hatten , haben wir mit dem Schuldner einen Vergleich geschloßen. Das war vor 2 wochen. nach dem vergleich muss der schuldner nur noch 10.000 € statt 18.000 zahlen, dann ist die sache erledigt.

meine frage ist nun:

was für eine gebühr bekomme ich für den Vergleich?

eine 1,0 Einigungsgebühr nach RVG, weil der vergleich zu RVG Zeiten geschloßen wurde, oder eine 10/10 Vergleichsgebühr nach BRAGO, weil das Klageverfahren von 2003 stammt?

Wer kann helfen?
Eilt leider auch noch.


liebe grüße
StineP

#2

18.07.2007, 12:00

Also ich meine, dass du hier im Grunde schon nach RVG abrechnen musst. Das gerichtliche Verfahren wurde ja bereits abgerechnet. Die ZV bzw. nun der Vergleich fallen nun auf dieses Jahr, in dem die Sache dann endgültig beendet werden kann.

Ich meine schon, dass die 1,0 EG dann anfällt
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Nickylotta
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#3

18.07.2007, 12:03

Ich denke auch, dass du nach RVG abrechnen musst. 1,0 Vergleichsgebühr und fertig.
Nur die Vernunft lehrt Schweigen.
Das Herz lehrt Reden.
Kleeblatt
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#4

18.07.2007, 12:29

Die Zwangsvollstreckung ist doch eine neue Angelegenheit und der Vergleich hat ja nichts mehr mit Gerichtsverfahren zu tun. Würde denn hier niemand eine 1,5 Einigiungsgebühr abrechnen?
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jacqueline k
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#5

18.07.2007, 12:33

:dafuer

Ich stimme Kleeblatt 100% zu. Die Zwangsvollstreckung ist eine neue Angelegenheit und hat nichts mehr mit dem gerichtlichen Verfahren an sich zu tun.... auch wenn ein PfÜB beantragt wurde; die Sache ist außergerichtlich und deshalb gibt´s ne 1.5er-Gebühr
:blumen
Blumige Grüße
StineP

#6

18.07.2007, 12:34

Oh man, natürlich. Ist natürlich ne außergerichtliche Einigung. Ja, manchmal hat man irgendwas vor den Augen.
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butterflybabe
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#7

18.07.2007, 15:02

Außer die Sache ist noch beim GV anhängig, dann nur ne 1,0
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#8

18.07.2007, 15:06

Das ist egal, ob es beim GV ist. Es ist laut RVG für Anfänger nur eine 1,0 wenn z.B. ein PfÜb läuft aber bei einer normalen ZV beim GV bekommt man die 1,5, weil GV kein Gericht ist.
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butterflybabe
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#9

18.07.2007, 15:11

Stimmt leider nicht mehr, mit der neusten Änderung des RVG steht jetzt ein GV einem gerichtlichen Verfahren gleich, also nur 1,0
Anton79
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#10

19.07.2007, 10:00

stimmt genau butterflybaby. leider nur ne 1,0 gebühr.

also rvg weil zv neue angelegenheit odeR? die sache ist noch beim GV anhängig bis heute. werde die tage diesen anschreiben und mitteilen dass sache durch vergleich erledigt.

@ butterfly,

wo genau ist die änderung nochmal erfolgt? bei 1003 VV?
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