KFA trotz bewilligter PKH?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Smilie
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#21

07.02.2008, 16:50

Wenn sich herausstellt, dass Eure Mandanten wieder zu Geld gekommen ist, kann es passieren, dass die den von ihr zu tragenden, von der Landeskasse übernommenen, Anteil zurückzahlen muss. Die Landeskasse hat das Geld ja nur "ausgelegt", weil die Mandantin mittellos war bzw. ist.
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NORTHERN DINO
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#22

07.02.2008, 17:54

Wenn eine Nachzahlung angeordnet wird und die Mandantschaft ist Antragsteller der Instanz, dann können auch die eigenen RA-Kosten und die Gerichtskosten bei herausspringen - Stichwort: Haftung als Antragsteller der Instanz (wer die Musik bestellt...).

Der Staat bekommt in jedem Fall sein Geld. Die Mandantschaft hat dann aber die Möglichkeit, sich die zuviel gezahlten Kosten gegen den Gegner mit der großen Quote festsetzen zu lassen und darf hoffen, dass dort dann etwas zu holen ist.
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Tigerentchen
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#23

07.02.2008, 18:17

Das finde ich aber ungünstig, wenn sie Jahre später für die gesamten Kosten aufkommen muss, schließlich hat man sich in dem Vergleich auf die Kostenfolge geeinigt oder verstehe ich etwas falsch?

@ 13
Den Antrag, den Du erwähnst, der würde dann aber erst dann gestellt werden, wenn die Einkommensverhältnisse bei ihr überprüft wurden, oder? Welchen § gebe ich an?

Danke für Eure Antworten!
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Kayusha
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#24

15.10.2008, 11:51

Hallo...

wie geht man den vor, wenn unser Mandant, der Beklagte, den Prozess verloren hat?
Klar, die Kosten der Gegenseite und den Streitwert um den es ging, hat er zu zahlen, da haben wir für ihn eine Ratenzahlung vereinbart.

Ich hab aber keine Ahnung wie und ich jetzt unsere Gebühren abrechne. (Antragsform?)

Chef ist mal wieder nicht da...würd das aber gern schon vorbereiten...

Falls mir jemand helfen kann, würd ich mich sehr freuen!!
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#25

15.10.2008, 12:03

Ich tippe mal vorsichtig den Sachverhalt: Ihr seid PKH-begünstigt und habt den Prozess verloren?

Dann könnt ihr nur die PKH-Vergütung aus der LK beantragen, da ansonsten keine Erstattungsansprüche bestehen. Sind die Kosten gequotelt, ist zu gegebener Zeit auch ein KAA einzureichen.
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Kayusha
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#26

15.10.2008, 13:15

Ja, genau, wir sind PKH-begünstigt und haben den Prozess verloren.

Im Urteil steht, unser Mandant trägt die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner.

Habe hier einen Vordruck für Festsetzung der Vergütung des beigeordneten Rechtsanwaltes.
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Pepsi
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#27

15.10.2008, 13:21

:zustimm (Kayusha, auch wenns in der Überschrift steht, bitte den konkreten Sachverhalt schildern!!)
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Kayusha
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#28

15.10.2008, 13:25

Alles klar! War wirklich nicht besonders konkret...
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#29

18.04.2011, 12:05

Ich habe auch mal eine Frage zu dem Thema.

Wir haben vollumfänglich gewonnen und PKH bewilligt bekommen. Jetzt habe ich ganz normal PKH abgerechnet. Streitwert war so niedrig, dass es keine Differenz zu den Wahlanwaltsgebühren gab, deswegen hab ich auch keinen KFA beantragt. Aaaaaber: Unser Mdt. muss auf die PKH Raten zahlen.

Zahlt die Landeskasse ihm dann sein Geld zurück, wenn sie sich das vom Gegner geholt hat oder muss ich jetzt doch noch einen KFA beantragen oder wie läuft das?

Danke schonmal :-)
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#30

20.04.2011, 12:20

Kann mir denn niemand helfen? :cry:
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