Hallo,
wir hatten bei Gericht beantragt, dass Tochter sämtliche Einkünfte offenbaren und belegen muss.
- schriftliches Vorverfahren wurde angeordnet
- Tochter nahm sich Anwältin, welche den Auskunftsanspruch des Antragsstellers anerkennt
- Gericht schrieb Gegenanwältin, ob Antrag zu 1 (Auskunftsantrag) oder auch Antrag zu 2 (Beleganspruch) anerkannt wird
- es erging jetzt Anerkenntnisbeschluss
wonach die Gegnerin verurteilt wird Einkommen nachzuweisen und zu belegen und die Kosten zu tragen hat.
Kann ich neben der Verfahrensgebühr auch die Terminsgebühr festsetzen?
Laut § 307 Abs 2 ist ja mit Anerkenntnisurteil entschieden worden.
LG
Anerkenntnisbeschluss Familiensache - Terminsgebühr?
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- Kennt alle Akten auswendig
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Ja, s. Nr. 3104 VVRVG
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Jep, allerdings mußt du auf die Gebühr ebenfalls die MwSt berechnen.
3100
3104
7002
EMA-Gebühr
7008
3100
3104
7002
EMA-Gebühr
7008
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(UNHEILIG)
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