![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
Hab mal wieder ein Problem:
Im Jahre 1998 haben wir eine Scheidungssache nach BRAGO ! und DM abgerechnet. Versorgungsausgleich wurde abgetrennt. Scheidung Streitwert: 5.000,00 DM , Versorgungsausgleich 1.000,00 DM
Meine damalige Kollegin hat abgerechnet im Rahmen der PKH : eine Prozessgebühr aus 6.000 DM, eine Verhandlungsgebühr aus 6.000 DM und eine Beweisgebühr aus 5.000,00 DM. Sie hat also den Streitwert für den Versorgungsausgleich, damals 1.000 DM als Streitwert für Prozess- u. Verhandlungsgebühr mitberechnet. Die PKH-Liquidation haben wir voll erstattet bekommen. So jetzt im Jahre 2010 , RVG- Zeit und Euro- Zeit ja teilt uns das Gericht mit, dass der Versorgungsausgleich nun durchgeführt werden kann. Hierauf teilen wir mit, bitte im schriftlichen Verfahren entscheiden. Jetzt kommt irgendso ein komischer Beschluss, wo drin steht, dass jetzt der Versorgungsausgleich durchgeführt wurde und dem Rentenkonto der Antragstellerin XY € gutgeschrieben werden können. Gegenstandswert des Verfahrens nach FamGKG 1.000,00 Euro. Habt Ihr mit solchen Sachen Erfahrung ? Muss ich jetzt nochmal eine PKH-Liquidation einreichen und wenn ja wie ?
![Weinen :cry:](./images/smilies/icon_cry.gif)