also ich denke ich werde drei anträge stellen. da kann ich ja nichts falsch machen
habe aber trotzdem noch eine Frage bezüglich des MB/VB-Verfahren. Muss ich hier den KFB beim zuständigen Prozessgericht des Antragsgegners oder unseres Mandanten stellen?
Falls des unseres Mdt. welches Gericht ist denn da zuständig, wenn Mdt seinen Wohnsitz im Ausland hat?
KFB gegen Mdt
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Das zuständige Prozessgericht ist jenes, welches Du im Mahnbescheidsantrag als solches (hoffentlich zutreffend) angegeben hast.