KFB gegen Mdt

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
light
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#11

18.04.2011, 15:32

also ich denke ich werde drei anträge stellen. da kann ich ja nichts falsch machen :-)

habe aber trotzdem noch eine Frage bezüglich des MB/VB-Verfahren. Muss ich hier den KFB beim zuständigen Prozessgericht des Antragsgegners oder unseres Mandanten stellen?
Falls des unseres Mdt. welches Gericht ist denn da zuständig, wenn Mdt seinen Wohnsitz im Ausland hat?
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kaffeefreund
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#12

19.04.2011, 12:02

Das zuständige Prozessgericht ist jenes, welches Du im Mahnbescheidsantrag als solches (hoffentlich zutreffend) angegeben hast.
;-)
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